Parkausweise für Behinderte
Der Gesetzgeber sieht nach den unterschiedlichen Schwerbehinderungen zwei verschiedene Arten von Parkausweisen vor. Nur mit dem blauen EU-Parkausweis darf man auf Parkplätzen mit einem Rollstuhl-Symbol parken.
Im Saarland ist der Personenkreis, der mit Nachweis auf Behindertenparkplätzen parken darf, erweitert. Menschen mit körperlichen Einschränkungen können diesen unter entsprechenden Anforderungen erhalten. In manchen Bundesländern gibt es noch weitere Parkausweise:
Parkausweis Deutschland: orange
Unterlagen für die Beantragung von Parkausweisen
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir freundlich um Terminvereinbarung.
Kontakt
Amt für soziale Dienste und Einrichtungen
Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6
66740 Saarlouis
Telefon: 06831/444-544 oder 609
E-Mail: Parkausweise@kreis-saarlouis.de