EURO-WC-Schlüssel
Menschen mit Behinderungen können einen sogenannten Euro-Schlüssel erwerben, der bundesweit auf sämtlichen behindertengerechten Toiletten verwendet werden kann.
Diese Schlüssel werden nur an behinderte Menschen ausgehändigt, die auf die Benutzung der barrierefreien Toiletten angewiesen sind, z. B.:
- schwer gehbehinderte Menschen sowie Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer,
- Stomaträger und blinde Menschen,
- schwer behinderte Menschen, die hilfsbedürftig sind und ggf. eine
- Hilfsperson benötigen sowie
- Menschen, die an Multipler Sklerose, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa oder anderen chronischen Blasen- / Darmleiden erkrankt sind.
Wenn der Grad der Behinderung mindestens 70 beträgt und durch den Schwerbehindertenausweis nachgewiesen werden kann, wird die Notwendigkeit als gegeben angesehen.
Bei Vorliegen der Merkzeichen „AG“, „B“, „H“ oder „Bl“ erhalten Sie den Schlüssel unabhängig vom Grad der Behinderung.
Für den Schlüssel ist eine Schutzgebühr zu entrichten. Bei Rückgabe des Schlüssels erfolgt keine Rückerstattung des Kaufpreises.