Untere Bauaufsicht

Die Untere Bauaufsichtsbehörde (UBA) ist zuständig für sämtliche kreisangehörige Kommunen mit Ausnahme der Kreisstadt Saarlouis, die über eine eigene UBA verfügt (für Bauvorhaben in der Kreisstadt Saarlouis wenden Sie sich bitte an die UBA der Stadt Saarlouis, Tel. 06831/443-269 oder -268). Die UBA ist im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Genehmigungsbehörde für Bauvorhaben, d. h. sie erteilt auf Antrag entsprechende Baugenehmigungen und Vorbescheide. Zudem wird der UBA – historisch auch „Baupolizei“ genannt – die Aufgabe der Gefahrenabwehr auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts übertragen, d. h. sie schreitet bei Verstößen gegen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften bauaufsichtsbehördlich ein. In Ausübung ihres Amtes sind die Bediensteten der UBA unter anderem berechtigt, Grundstücke und bauliche Anlagen einschließlich der Wohnungen zu betreten.

Die UBA ist insbesondere zuständig für 

  • Erteilung von Baugenehmigungen für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen 

  • Erteilung von Vorbescheiden (insbesondere zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit) 

  • Erteilung und Verlängerung von Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten (wie Zirkuszelte oder Fahrgeschäfte) und Gebrauchsabnahme 

  • Ausstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 

  • Erteilung von Baulastauskünften

  • Eintragung und Löschung von Baulasten 

  • Gefahrenabwehr bei baulichen Missständen Ihre Ansprechpartner Genehmigungsangelegenheiten 

Hinweis: 
Gemäß § 1a Abs. 1 i.V.m. § 1a Abs. 7 Satz 1 Bauvorlagenverordnung in der aktuell geltenden Fassung sind Anträge, Anzeigen, Bauvorlagen und Bescheinigungen aktuell in Papierform einzureichen.

Hier gelangen Sie zu den Online-Services der UBA
 

Ihre Ansprechpartner

Technische Bearbeitung

NameTelefonnummerE-MailZuständigkeit
Michaela Huwig06831/444-963203E-Mail"Fliegende Bauten" im gesamten Zuständigkeitsbereich der UBA des Landkreises Saarlouis
Roland Thinnes06831/444-391E-MailDillingen, Ensdorf
Celine Grasmück06831/444-395E-MailÜberherrn
Ingo Baer06831/444-963201E-MailWadgassen
Susanne Schneider-Theobald06831/444-267E-MailLebach
Simone Voß06831/444-963202E-MailNalbach, Saarwellingen
Stefan Fontaine06831/444-383E-MailBous, Schwalbach
Emmely Dräger06831/444-366E-MailRehlingen-Siersburg, Wallerfangen
Christian Rostaing06831/444-478E-MailSchmelz

Bauzustandsbesichtigungen

NameTelefonnummerE-MailZuständigkeit
Volker Lauer06831/444-392E-MailEnsdorf, Rehlingen-Siersburg, Schwalbach,
Wallerfangen, Nalbach, Dillingen
Axel Baumann06831/444-365E-MailBous, Saarwellingen, Überherrn,
Wadgassen, Schmelz, Lebach

Auskünfte aus dem Baulastverzeichnis und Akteneinsichten

NameTelefonnummerE-MailZuständigkeit
Vivien Rietz06831/444-591E-MailLandkreis Saarlouis

Bauaufsichtliche Maßnahmen, Widerspruchsverfahren, Eintragung/Löschung von Baulasten

NameTelefonnummerE-MailZuständigkeit
Fabian Laudwein06831/444-394E-MailNalbach, Rehlingen-Siersburg, Saarwellingen,
Schmelz, Überherrn, Lebach
Lena Schug06831/444-388E-MailBous, Ensdorf, Schwalbach, Wadgassen,
Wallerfangen, Dillingen

Zahlungsverkehr

NameTelefonnummerE-MailZuständigkeit
Vivien Rietz06831/444-591E-Mail
E-Mail
Landkreis Saarlouis

Ansprechperson

Portrait_Charlotte_Kurz
Charlotte Kurz
Telefon: 06831/444-446
Landratsamt Bauamtsgebäude Kaiser-Wilhelm-Straße 8 66740 Saarlouis
  • Amtsleiterin
  • Untere Bauaufsicht


Kontakt

Herr Rink oder Frau Heene
Telefon: 06831/444-397 oder -398
Fax: 06831/444-390

E-Mail an das Bauaufsichtsamt 
(uba@kreis-saarlouis.de)



Link

Online-Services der UBA 


Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Hinweise und Vordrucke für Verfahren nach der Landesbauordnung (LBO) finden Sie auf dem Serviceportal Saarland.




Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag: 8:30 – 12:00 und 13:30 – 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 7:30 Uhr – 12:00 und 13:30 – 16:30 Uhr
Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr 
Von Montag bis Donnerstag sind Termine nach vorheriger Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. 



Sprechzeiten

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