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Kfz-Zulassung - Was brauche ich wofür?

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Viele unserer Serviceleistungen können Sie online in unserem Bürgerserviceportal erledigen. Informationen zum Online-Angebot finden Sie im Portal.

Die unten genannten Standardgebühren fallen bei persönlicher Vorsprache an. Die Gebühren für die Online-Dienstleistungen fallen günstiger aus.

Bitte wählen Sie aus der nachfolgenden Liste Ihre gewünschte Dienstleistung aus, um weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und den anfallenden Gebühren zu erhalten.

Was wollen Sie bei uns erledigen?

Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeuges (Neuzulassung)

Sie wollen ein fabrikneues Fahrzeug anmelden, das für den deutschen Markt produziert wurde:

  • gültiges Ausweisdokument
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für beauftragte Personen, sowie deren Ausweisdokument (gilt auch für Ehepartner)
  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt mit EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) bzw. Datenbestätigung / ggfls. Betriebserlaubnis. Sollte vom Hersteller kein Fahrzeugbrief ausgestellt worden sein, wird eine Bestätigung vom Hersteller oder Händler benötigt, aus der hervorgeht, dass das sich um ein Neufahrzeug handelt und bisher keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden.
  • Versicherungsbestätigung, sogenannte EVB-Nummer (kein Versicherungsvertrag oder Police)
Standardgebühr: 30,60 Euro zzgl. weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. Wunschkennzeichen)

Hinweis für die Zulassung auf minderjährige Fahrzeughalter:
Fahrzeug kann auf einen Minderjährigen zugelassen werden.
  • Wenn der Minderjährige schwerbehindert ist (Nachweis: Schwerbehindertenausweises) oder
  • Wenn der Minderjährige im Besitz der Fahrerlaubnis für das zuzulassende Fahrzeug ist (Nachweis: Führerschein).
Benötigt wird in beiden Fällen die Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten. Bei Alleinerziehenden wird ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht benötigt.

Anmeldung eines Fahrzeuges, das in einem anderen Landkreis gekauft wurde 

Sie haben ein Fahrzeug gekauft, das bisher in einem anderen Landkreis zugelassen war:

  • gültiges Ausweisdokument
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für beauftragte Personen, sowie deren Ausweisdokument (gilt auch für Ehepartner)
  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis
  • Versicherungsbestätigung, sogenannte EVB-Nummer (kein Versicherungsvertrag oder Police)
  • Die amtliche(n) Kennzeichen müssen nur dann mitgebracht werden, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und neue SLS-Kennzeichen gewünscht sind. (Hinweis: Als Käufer eines noch zugelassenen Fahrzeuges können Sie die Kennzeichen übernehmen, auch wenn das Fahrzeug bisher in einem anderen Landkreis zugelassen war.)
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung


Standardgebühr: 
  • Übernahme bisheriges Kennzeichen: 24,20 Euro zzgl. weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere)
  • Zuteilung eines SLS-Kennzeichens bei noch zugelassenem Fahrzeug: 27,70 Euro zzgl. weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere)
  • Zuteilung eines SLS-Kennzeichens bei abgemeldeten Fahrzeug: 30,60 Euro zzgl. weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere)

Hinweis für die Zulassung auf minderjährige Fahrzeughalter:
Fahrzeug kann auf einen Minderjährigen zugelassen werden.
  • Wenn der Minderjährige schwerbehindert ist (Nachweis: Schwerbehindertenausweises) oder
  • Wenn der Minderjährige im Besitz der Fahrerlaubnis für das zuzulassende Fahrzeug ist (Nachweis: Führerschein).
Benötigt wird in beiden Fällen die Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten. Bei Alleinerziehenden wird ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht benötigt.

Anmeldung Ihres Fahrzeuges nach Umzug in den Landkreis Saarlouis

Sie sind in den Landkreis Saarlouis umgezogen und wollen nun Ihr Fahrzeug hier anmelden:

  • gültiges Ausweisdokument
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für beauftragte Personen, sowie deren Ausweisdokument (gilt auch für Ehepartner)
  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis
  • Versicherungsbestätigung, sogenannte EVB-Nummer (kein Versicherungsvertrag oder Police)
  • Die amtliche(n) Kennzeichen müssen Sie nur dann mitbringen, wenn Sie neue SLS-Kennzeichen wünschen.
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung
Standardgebühr:
  • Übernahme des bisherigen Kennzeichen: 24,20 Euro zzgl. weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere)
  • Zuteilung eines SLS-Kennzeichens: 27,70 Euro zzgl. weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere)

Hinweis für die Zulassung auf minderjährige Fahrzeughalter:
Fahrzeug kann auf einen Minderjährigen zugelassen werden.
  • Wenn der Minderjährige schwerbehindert ist (Nachweis: Schwerbehindertenausweises) oder
  • Wenn der Minderjährige im Besitz der Fahrerlaubnis für das zuzulassende Fahrzeug ist (Nachweis: Führerschein).
Benötigt wird in beiden Fällen die Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten. Bei Alleinerziehenden wird ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht benötigt.

Erneute Anmeldung Ihres abgemeldeten Fahrzeuges

Sie sind der bisherige Halter und wollen das Fahrzeug auch selbst wieder in Betrieb nehmen:

  • gültiges Ausweisdokument
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für beauftragte Personen, sowie deren Ausweisdokument (gilt auch für Ehepartner)
  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
  • Versicherungsbestätigung, sogenannte EVB-Nummer (kein Versicherungsvertrag oder Police)
  • das bzw. die amtlichen Kennzeichen (wenn diese reserviert wurden und erneut benutzt werden sollen)
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt ggfls. Betriebserlaubnis
    • Wenn Sie ein neues Kennzeichen eintragen lassen wollen und/oder sich Ihr Name geändert hat.
Standardgebühr:
  • Zuteilung des bisherigen Kennzeichen: 23,60 Euro zzgl. weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere)
  • Zuteilung eines neuen Kennzeichens: 30,60 Euro zzgl. weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere)

Hinweis für die Zulassung auf minderjährige Fahrzeughalter:
Fahrzeug kann auf einen Minderjährigen zugelassen werden.
  • Wenn der Minderjährige schwerbehindert ist (Nachweis: Schwerbehindertenausweises) oder
  • Wenn der Minderjährige im Besitz der Fahrerlaubnis für das zuzulassende Fahrzeug ist (Nachweis: Führerschein).
Benötigt wird in beiden Fällen die Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten. Bei Alleinerziehenden wird ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht benötigt. 

Anmeldung eines Fahrzeuges, das bisher auf einen anderen Halter im Landkreis Saarlouis zugelassen war

Sie möchten ein Fahrzeug auf sich anmelden, das bisher auf einen anderen Halter im Landkreis Saarlouis zugelassen war:

  • gültiges Ausweisdokument
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für beauftragte Personen, sowie deren Ausweisdokument (gilt auch für Ehepartner)
  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis
  • Versicherungsbestätigung, sogenannte EVB-Nummer (kein Versicherungsvertrag oder Police)
  • Die amtliche(n) Kennzeichen müssen nur dann mitgebracht werden, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und neue SLS-Kennzeichen gewünscht sind oder eine sonstige Änderung gewünscht wird.
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung
Standardgebühr:
  • Übernahme des bisherigen Kennzeichen: 24,70 Euro zzgl. weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere)
  • Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei angemeldetem Fahrzeug: 26,80 Euro zzgl. weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere)
  • Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei abgemeldetem Fahrzeug: 30,60 Euro zzgl. weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere)


Hinweis für die Zulassung auf minderjährige Fahrzeughalter:
Fahrzeug kann auf einen Minderjährigen zugelassen werden.
  • Wenn der Minderjährige schwerbehindert ist (Nachweis: Schwerbehindertenausweises) oder
  • Wenn der Minderjährige im Besitz der Fahrerlaubnis für das zuzulassende Fahrzeug ist (Nachweis: Führerschein).
Benötigt wird in beiden Fällen die Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten. Bei Alleinerziehenden wird ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht benötigt.

Änderung der Daten des eingetragenen Halters (Name und/oder Adresse)

Sie haben Ihren Namen geändert und/oder sind innerhalb des Landkreises umgezogen:

  • gültiges Ausweisdokument (wenn Daten bereits aktualisiert wurden)
    • Bei Namensänderung amtlicher Nachweis über den neuen Namen
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für beauftragte Personen, sowie deren Ausweisdokument (gilt auch für Ehepartner)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt (muss nur vorgelegt werden bei Namensänderung)
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung
Standardgebühr:
  • 12,90 Euro + weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere)

Änderung des Kennzeichens eines zugelassenen Fahrzeuges

Sie haben ein oder beide Kennzeichenschild/er verloren oder sie wurden gestohlen? Sie benötigen einen Zusatz ("E", "H" oder Saison) und Ihr jetziges Kennzeichen ist dafür zu lang? Oder Sie wünschen aus anderen Gründen ein anderes Kennzeichen?

  • gültiges Ausweisdokument
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für beauftragte Personen, sowie deren Ausweisdokument (gilt auch für Ehepartner)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt, ggfls. Betriebserlaubnis
  • das oder die evtl. noch vorhandene(n) Kennzeichen(en)
  • bei Diebstahl die Anzeige der Polizei
  • bei Verlust: Verlusterklärung erforderlich. Diese kann auch vor Ort erfolgen. Von der Zulassungsstelle wird dann die Fahndung nach dem verlorenen Kennzeichen eingeleitet.
Wichtig: Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung darf nicht überschritten sein!
Grundgebühr: 30,00 Euro + weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. Wunschkennzeichen, ggf. Fahndungseinleitung 15,30 Euro).

Abmeldung eines Fahrzeuges (Außerbetriebsetzung)

Sie wollen ein Fahrzeug abmelden, weil Sie es z.B. verkaufen wollen oder weil Sie größere Reparaturen machen müssen usw.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt
  • das bzw. die Kennzeichen
    • bei Diebstahl der Kennzeichen Anzeige der Polizei
    • bei Verlust: Verlusterklärung erforderlich. Diese kann auch vor Ort erfolgen. Von der Zulassungsstelle wird dann die Fahndung nach dem verlorenen Kennzeichen eingeleitet.
Wichtig: Sollten eine der o.a. Fahrzeugpapiere in Verlust geraten sein, muss der eingetragene Halter selbst mit gültigem Ausweisdokument vorsprechen und eine Versicherung an Eides Statt abgeben. Eine eidesstattliche Versicherung MUSS persönlich erfolgen, eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.
Grundgebühr: 17,10 Euro + weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. Fahndungseinleitung 15,30 Euro, eidesstaatliche Versicherung 30,70 Euro).

Online-Abmeldung eines Fahrzeuges ohne persönliche Vorsprache (Online-Außerbetriebsetzung)

Sie wollen ein Fahrzeug abmelden, weil Sie es z.B. verkaufen wollen oder weil Sie größere Reparaturen machen müssen usw.

Voraussetzungen:

  • Fahrzeug muss nach dem 01.01.2015 zugelassen oder umgeschrieben worden sein ("Rubbelfeld" mit Sicherheitscode muss auf der Zulassung UND auf den Kennzeichen vorhanden sein)
  • Bezahlung der Abmeldung via Paypal, Visa oder Mastercard, SEPA-Lastschriftmandat
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kennzeichen des Fahrzeuges
Grundgebühr: 2,10 Euro + ggf. Reservierung Ihres Kennzeichens (2,60 Euro)
Link zur Online-Abmeldung eines Fahrzeuges ohne persönliche Vorsprache (Außerbetriebsetzung)

Überführungskennzeichen (Kurzzeitkennzeichen)

Sie wollen ein NICHT zugelassenes Fahrzeug vor dem Kauf Probe fahren, nach einem Kauf z.B. von Frankfurt nach Saarlouis überführen oder zur TÜV-Prüfstelle fahren?

  • gültiges Ausweisdokument
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für beauftragte Personen, sowie deren Ausweisdokument (gilt auch für Ehepartner)
  • Versicherungsbestätigung, sogenannte EVB-Nummer (kein Versicherungsvertrag oder Police) für Kurzzeitkennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt, ggfls. Betriebserlaubnis (mindestens gut lesbare Kopien)

Wichtig: Bei Überführungsfahrten eines Fahrzeuges mit ungültiger Hauptuntersuchung (und ggf. Sicherheitsprüfung) ist das Fahrzeug vor der Überführungsfahrt zunächst einer nächstgelegenen Prüfstelle vorzuführen.

Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sind Sie selbst verantwortlich!

Grundgebühr: 13,70 Euro + ggf. weitere Gebühren nach Aufwand


Hinweise für das Überführung von Fahrzeugen aus dem Ausland oder in ein EU-Staat:
  • Das Überführungskennzeichen (Kurzzeitkennzeichen) ist NICHT gültig für die Überführung nach Deutschland nach Kauf eines Fahrzeugs im Ausland. Bitte erkundigen Sie sich bei der Zulassungsbehörde des Landes, aus dem Sie das Fahrzeug überführen wollen.
  • Sollten Sie als EU-Bürger mit Wohnsitz im EU-Ausland ein Fahrzeug aus dem Landkreis Saarlouis gekauft haben und möchten dieses zu Ihrem Wohnsitz überführen, ist die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens für die Überführungsfahrt grundsätzlich möglich (ausgenommen sind Fahrten nach Rumänien). Sollten Sie für die Überführung einen längeren Zeitraum als 6 Tage benötigen, beantragen Sie bitte ein Kennzeichen zum Überführen ins Ausland (Export-Kennzeichen).

Ausstellung eines neuen Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I)

Sie haben Ihren Fahrzeugschein (alte Form der Zulassungspapiere) oder Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (neue Form der Zulassungspapiere) verloren, er wurde gestohlen oder ist unleserlich?

  • gültiges Ausweisdokument
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • bei Verlust:
    • Der eingetragene Halter muss selbst mit gültigem Ausweisdokument vorsprechen und eine Versicherung an Eides Statt abgeben. Eine eidesstattliche Versicherung MUSS persönlich erfolgen, eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.
    • Bei Minderjährigen: Abgabe der Versicherung an Eides Statt durch den Erziehungsberechtigten (persönliche Vorsprache des minderjährigen Halters UND des Erziehungsberechtigten)
  • bei unleserlichem Fahrzeugschein:
    • Vollmacht für beauftragte Personen, sowie deren Ausweisdokument (gilt auch für Ehepartner)
  • bei Diebstahl
    • Diebstahlsanzeige der Polizei
    • Vollmacht für beauftragte Personen, sowie deren Ausweisdokument (gilt auch für Ehepartner)

Wichtig: Muss ein Ersatz für den Fahrzeugschein (alte Form der Zulassungspapiere) ausgestellt werden? Dann muss zwingend auch der Fahrzeugbrief (alte Form der Zulassungspapiere) mitgebracht werden.

Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung darf nicht überschritten sein!

Grundgebühr: 12,60 Euro + ggf. weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. eidesstaatliche Versicherung 30,70 Euro oder Umtausch Fahrzeugpapiere)

Ausstellung eines neuen Fahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil II)

Sie haben Ihren Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II verloren, er wurde gestohlen oder ist unleserlich?

  • gültiges Ausweisdokument
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • bei Verlust:
    • Der eingetragene Halter oder Verfügungsberechtigte muss selbst mit gültigem Ausweisdokument vorsprechen und eine Versicherung an Eides Statt abgeben. Eine eidesstattliche Versicherung MUSS persönlich erfolgen, eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.
    • Bei Minderjährigen: Abgabe der Versicherung an Eides Statt durch den Erziehungsberechtigten (persönliche Vorsprache des minderjährigen Halters UND des Erziehungsberechtigten)
  • bei unleserlichem Fahrzeugbrief:
    • Vollmacht für beauftragte Personen, sowie deren Ausweisdokument (gilt auch für Ehepartner)
  • bei Diebstahl
    • Diebstahlsanzeige der Polizei
    • Vollmacht für beauftragte Personen, sowie deren Ausweisdokument (gilt auch für Ehepartner)
  • Fahrzeugschein alt bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
Wichtig: Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugbriefes wird zunächst von der Zulassungsstelle ein Aufbietungsverfahren (Ungültigkeitserklärung) eingeleitet. Erst nach Ende der Aufbietungsfrist (drei Wochen) können bei erneuter Vorsprache neue Fahrzeugpapiere erstellt werden bzw. das Fahrzeug auf einen anderen Halter (Käufer) zugelassen werden.
Grundgebühr:
  • bei Verlusterklärung oder Diebstahl: manuelle Aufbietung 13,80 Euro zzgl. ggf. eidesstaatliche Versicherung 30,70 Euro
  • Neuausstellung der Papiere: 16,10 Euro zzgl. weitere Gebühren nach Aufwand

Überführungskennzeichen (Ausfuhr-/Export-Kennzeichen)

Sie wollen ein Fahrzeug ins Nicht-EU-Ausland überführen:

  • gültiges Ausweisdokument
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für beauftragte Personen, sowie deren Ausweisdokument (gilt auch für Ehepartner)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis
  • das bzw. die amtlichen Kennzeichen (wenn noch zugelassen)
  • besondere 3-teilige gelbe Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung (nicht in der Zulassungsstelle erhältlich, sondern z.B. bei Schildermachern)
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung
  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer

Hinweise für das Überführung von Fahrzeugen aus dem Ausland oder in ein EU-Staat:
  • Sollten Sie als EU-Bürger mit Wohnsitz im EU-Ausland ein Fahrzeug aus dem Landkreis Saarlouis gekauft haben und möchten dieses zu Ihrem Wohnsitz überführen, ist die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens für die Überführungsfahrt grundsätzlich möglich (ausgenommen sind Fahrten nach Rumänien). Sollten Sie für die Überführung einen längeren Zeitraum als 6 Tage benötigen, beantragen Sie bitte ein Kennzeichen zum Überführen ins Ausland (Export-Kennzeichen).

Wichtig: Die Hauptuntersuchung muss bis zum Ablauf des Ausfuhrkennzeichens gültig sein! Bitte klären Sie selbst im Zielland oder in den Durchreiseländern ab, ob Sie einen internationalen Fahrzeugschein benötigen!

Grundgebühr: 35,20 Euro + weitere Gebühren nach Aufwand

Technische Veränderung am Fahrzeug

Sie haben an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen durchgeführt, die noch nicht im Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil I/Zulassungsbescheinigung Teil II/Betriebserlaubnis eingetragen sind:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt (nur wenn sich Technikdaten ändern, die in der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt aufgeführt sind, wie z.B. Fahrzeugklasse)
  • Bericht eines amtlich anerkannten Sachverständigen bzw. eines Sachverständigen von DEKRA, KÜS, GTÜ usw. über die technischen Änderungen
  • bei Änderung der Schadstoffarmut wird die Herstellerbescheinigung oder Einbaubescheinigung der Werkstatt benötigt

Hinweis: Erfolgt eine technische Änderung und dem Fahrzeug sind noch alte Zulassungspapiere (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) zugeteilt, muss bei allen technischen Änderung zwingend auch der Fahrzeugbrief vorgelegt werden. 

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass bei wesentlichen Technikänderungen sogar die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erlöschen und der Versicherungsschutz verloren gehen kann!
Grundgebühr: 10,50 Euro + weitere Gebühren nach Aufwand (ggf. Umtausch Brief)

Rotes Oldtimer-Kennzeichen (Kennzeichen für Oldtimer zur Teilnahme an Veranstaltungen zur Pflege des Kulturguts)

Sie haben ein oder mehrere Oldtimer und möchten diese zu Veranstaltungen überführen oder in diesem Zusammenhang Werkstattfahrten, Pflegefahrten o.ä. durchführen?

Vor Zuteilung des Kennzeichens sind folgende Unterlagen per E-Mail an rotkennzeichen@kreis-saarlouis.de oder persönlich bei der Zulassungsstelle einzureichen.

  • formloser Antrag mit Begründung, wofür die Fahrzeuge genutzt werden sollen. Bitte im Antrag darauf achten, dass im Antrag Kontaktdaten wie Name, Anschrift, Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse angegeben sind.
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokuments
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für beauftragte Personen, sowie deren Ausweisdokument (gilt auch für Ehepartner)
  • Führungszeugnis Belegart O (Behördenauskunft), muss bei Wohnortgemeinde beantragt werden. Dieses wird der Zulassungsstelle auf direktem Wege zugesandt.
  • Auszug aus Fahreignungsregister (Punktekartei)

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen erfolgt eine Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit. Wenn diese positiv bewertet wurde, werden Sie darüber informiert, dass das Kennzeichen zugeteilt werden kann. Anschließend ist zur Zuteilung des Kennzeichens ein Termin zu vereinbaren. Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen: 

  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt
  • Gutachten gem. §23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen ("Oldtimer-Gutachten")
  • Versicherungsbestätigung, sogenannte EVB-Nummer (kein Versicherungsvertrag oder Police) für Rotes Oldtimer-Kennzeichen
  • Fahrtenbuch für rote Kennzeichen (im Einzelhandel erhältlich)

Hinweis: Sollten Sie mehrere Oldtimer besitzen, ist es möglich, das Kennzeichen für jedes Oldtimer-Fahrzeug zu nutzen. Für jedes Fahrzeug wird ein gesonderter Fahrzeugschein ausgestellt.

Grundgebühr: Zuteilung des Kennzeichens 82,60 Euro + 10,20 Euro pro Fahrzeugschein 

Rotes Händler-Kennzeichen

Sie sind KFZ-Händler oder haben eine KFZ-Werkstatt und wollen ein Rotkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten?

Vor Zuteilung des Kennzeichens sind folgende Unterlagen per E-Mail an rotkennzeichen@kreis-saarlouis.de oder persönlich bei der Zulassungsstelle einzureichen.

  • formloser Antrag mit Begründung, wofür die Fahrzeuge genutzt werden sollen. Bitte im Antrag darauf achten, dass im Antrag Kontaktdaten wie Name, Anschrift, Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse angegeben sind.
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokuments
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für beauftragte Personen, sowie deren Ausweisdokument (gilt auch für Ehepartner)
  • Führungszeugnis Belegart O (Behördenauskunft), muss bei Wohnortgemeinde beantragt werden. Dieses wird der Zulassungsstelle auf direktem Wege zugesandt.
  • Auszug aus Fahreignungsregister (Punktekartei)

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen erfolgt eine Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit. Wenn diese positiv bewertet wurde, werden Sie darüber informiert, dass das Kennzeichen zugeteilt werden kann. Anschließend ist zur Zuteilung des Kennzeichens ein Termin zu vereinbaren. Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen: 

  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
  • Versicherungsbestätigung, sogenannte EVB-Nummer (kein Versicherungsvertrag oder Police) für Rotes Händler-Kennzeichen
  • Fahrtenbuch für rote Kennzeichen (im Einzelhandel erhältlich)
Grundgebühr: Zuteilung des Kennzeichens 120,00 Euro + weitere Gebühren nach Aufwand

Oldtimer-Kennzeichen ("H-Kennzeichen")

Sie haben ein Fahrzeug, das 30 Jahre oder älter ist und möchten den Zusatz "H" auf Ihrem Kennzeichen?

  • gültiges Ausweisdokument
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für beauftragte Personen, sowie deren Ausweisdokument (gilt auch für Ehepartner)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis
  • Versicherungsbestätigung, sogenannte EVB-Nummer (kein Versicherungsvertrag oder Police) für Oldtimer-Kennzeichen ("H-Kennzeichen")
  • das bzw. die amtlichen Kennzeichen (müssen bei zugelassenem Fahrzeug vorgelegt werden)
  • Gutachten gem. §23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen ("Oldtimer-Gutachten")
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung

Sollte das Fahrzeug abgemeldet sein und Sie möchten es auf sich mit H-Kennzeichen zulassen wollen, benötigen Sie zusätzlich:

  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer

Hinweis für die Zulassung auf minderjährige Fahrzeughalter:
Fahrzeug kann auf einen Minderjährigen zugelassen werden.
  • Wenn der Minderjährige schwerbehindert ist (Nachweis: Schwerbehindertenausweises) oder
  • Wenn der Minderjährige im Besitz der Fahrerlaubnis für das zuzulassende Fahrzeug ist (Nachweis: Führerschein).

Benötigt wird in beiden Fällen die Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten. Bei Alleinerziehenden wird ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht benötigt.


Grundgebühr:
  • bei zugelassenem Fahrzeug 10,80 Euro + weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. Austausch Fahrzeugbrief)
  • bei abgemeldetem Fahrzeug 40,80 Euro + weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. Austausch Fahrzeugbrief)

Bitte beachten Sie: Nach der Ortskennung ("SLS") stehen insgesamt maximal fünf Stellen auf dem Kennzeichen zur Verfügung. Sollten Sie ein Kennzeichen mit fünf Stellen besitzen und wünschen den Zusatz H, muss ein kürzeres Kennzeichen zugeteilt werden.

Saisonkennzeichen

Ihr Fahrzeug war bisher für das ganze Jahr zugelassen. Jetzt wollen Sie es nur für einen bestimmten Zeitraum zulassen. Oder Ihr Fahrzeug hat bereits Saisonkennzeichen und Sie wollen den Zeitraum ändern bzw. ihr Fahrzeug ganzjährig zulassen?

  • gültiges Ausweisdokument
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für beauftragte Personen, sowie deren Ausweisdokument (gilt auch für Ehepartner)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis
  • Versicherungsbestätigung, sogenannte EVB-Nummer (kein Versicherungsvertrag oder Police), in der Saisonzeitraum oder ganzjährig hinterlegt wurde
  • das bzw. die amtlichen Kennzeichen (wenn Fahrzeug noch zugelassen ist

Wichtig: Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung darf nicht überschritten sein!

Wichtig: Das Saisonkennzeichen muss mindestens 2 Monate und kann maximal 11 Monate gültig sein (nur volle Monate)

Hinweis: Sollten Sie ein Fahrzeug zum ersten Mal auf sich zulassen und wünschen ein Saisonkennzeichen, benötigen Sie die Unterlagen für die Anmeldung eines Fahrzeuges. Bei der Versicherungsbestätigung, sogenannte EVB-Nummer (kein Versicherungsvertrag oder Police) ist darauf zu achten, dass der Saisonzeitraum hinterlegt wurde.

Grundgebühr: 30,60 Euro + weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. Wunschkennzeichen)

Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeuges aus dem EU-Ausland

Sie haben ein fabrikneues Fahrzeug aus dem EU-Ausland gekauft:

  • gültiges Ausweisdokument
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für beauftragte Personen, sowie deren Ausweisdokument (gilt auch für Ehepartner)
  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
  • Kaufvertrag mit dem Hinweis, dass es sich um ein fabrikneues Fahrzeug handelt und bisher noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt worden sind
  • COC-Papier (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) bzw. Gutachten nach §21 StVZO des amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Versicherungsbestätigung, sogenannte EVB-Nummer (kein Versicherungsvertrag oder Police)
  • Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen KFZ erforderlich
Hinweis für die Zulassung auf minderjährige Fahrzeughalter:
Fahrzeug kann auf einen Minderjährigen zugelassen werden.
  • Wenn der Minderjährige schwerbehindert ist (Nachweis: Schwerbehindertenausweises) oder
  • Wenn der Minderjährige im Besitz der Fahrerlaubnis für das zuzulassende Fahrzeug ist (Nachweis: Führerschein).

Benötigt wird in beiden Fällen die Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten. Bei Alleinerziehenden wird ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht benötigt.

Grundgebühr: 35,70 Euro + weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. Wunschkennzeichen)

Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeuges aus dem Nicht-EU-Ausland

Sie haben ein fabrikneues Fahrzeug aus dem Nicht-EU-Ausland gekauft:

  • gültiges Ausweisdokument
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für beauftragte Personen, sowie deren Ausweisdokument (gilt auch für Ehepartner)
  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
  • Kaufvertrag mit dem Hinweis, dass es sich um ein fabrikneues Fahrzeug handelt und bisher noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt worden sind
  • COC-Papier (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) bzw. Gutachten nach §21 StVZO des amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Versicherungsbestätigung, sogenannte EVB-Nummer (kein Versicherungsvertrag oder Police)
  • Verzollungsnachweis
Hinweis für die Zulassung auf minderjährige Fahrzeughalter:
Fahrzeug kann auf einen Minderjährigen zugelassen werden.
  • Wenn der Minderjährige schwerbehindert ist (Nachweis: Schwerbehindertenausweises) oder
  • Wenn der Minderjährige im Besitz der Fahrerlaubnis für das zuzulassende Fahrzeug ist (Nachweis: Führerschein).

Benötigt wird in beiden Fällen die Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten. Bei Alleinerziehenden wird ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht benötigt.

Grundgebühr: 35,70 Euro + weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. Wunschkennzeichen)

Anmeldung eines gebrauchten Fahrzeugs aus dem EU-Ausland

Sie haben ein gebrauchtes Fahrzeug aus dem EU-Ausland gekauft?

  • gültiges Ausweisdokument
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für beauftragte Personen, sowie deren Ausweisdokument (gilt auch für Ehepartner)
  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
  • COC-Papier (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) bzw. Gutachten nach §21 StVZO des amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Versicherungsbestätigung, sogenannte EVB-Nummer (kein Versicherungsvertrag oder Police)
  • Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines KFZ erforderlich (wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate ist oder weniger als 6.000 Kilometer Fahrleistung hat)
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung (nur wenn das Fahrzeug die HU nach Neuzulassung noch nicht überschritten wurde oder es sich um ein Selbstfahrervermietfahrzeug handelt)
  • ausländische originale Fahrzeugpapiere

Hinweis für die Zulassung auf minderjährige Fahrzeughalter:

Fahrzeug kann auf einen Minderjährigen zugelassen werden.
  • Wenn der Minderjährige schwerbehindert ist (Nachweis: Schwerbehindertenausweises) oder
  • Wenn der Minderjährige im Besitz der Fahrerlaubnis für das zuzulassende Fahrzeug ist (Nachweis: Führerschein).

Benötigt wird in beiden Fällen die Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten. Bei Alleinerziehenden wird ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht benötigt.

Grundgebühr: 35,70 Euro + weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. Wunschkennzeichen)

Anmeldung eines gebrauchten Fahrzeugs aus dem Nicht-EU-Ausland

Sie haben ein gebrauchtes Fahrzeug aus dem Nicht-EU-Ausland gekauft?

  • gültiges Ausweisdokument
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für beauftragte Personen, sowie deren Ausweisdokument (gilt auch für Ehepartner)
  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
  • COC-Papier (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) bzw. Gutachten nach §21 StVZO des amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Versicherungsbestätigung, sogenannte EVB-Nummer (kein Versicherungsvertrag oder Police)
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung (nur wenn das Fahrzeug die HU nach Neuzulassung noch nicht überschritten wurde oder es sich um ein Selbstfahrervermietfahrzeug handelt)
  • ausländische originale Fahrzeugpapiere
  • Verzollungsnachweis

Hinweis für die Zulassung auf minderjährige Fahrzeughalter:

Fahrzeug kann auf einen Minderjährigen zugelassen werden.
  • Wenn der Minderjährige schwerbehindert ist (Nachweis: Schwerbehindertenausweises) oder
  • Wenn der Minderjährige im Besitz der Fahrerlaubnis für das zuzulassende Fahrzeug ist (Nachweis: Führerschein).

Benötigt wird in beiden Fällen die Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten. Bei Alleinerziehenden wird ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht benötigt.

Grundgebühr: 35,70 Euro + weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. Wunschkennzeichen)

Wunschkennzeichen

Sie haben die Möglichkeit, sich Ihr persönliches Wunschkennzeichen bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges zuteilen zu lassen oder sich bereits vorab ein Kennzeichen zu reservieren. Bitte nutzen Sie dafür unsere Online-Wunschkennzeichenreservierung. Dafür müssen Sie sich online registrieren. Die Reservierungsgebühr ist online via Paypal, Visa oder Mastercard oder SEPA-Lastschriftmandat zu zahlen.

Grundgebühr: 12,80 Euro

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Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail an amt36@kreis-saarlouis.de.

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