Nachteilsausgleich KfZ-Steuer
Für Fahrzeuge, die auf schwerbehinderte Menschen zugelassen sind, sieht das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) Steuervergünstigungen in Form einer vollständigen Steuerbefreiung oder einer Steuerermäßigung um 50 Prozent vor, § 3a KraftStG.
Es ist abhängig von den Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis, welche Art der Steuervergünstigung gewährt wird.
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