Parkausweis Deutschland
Den orangenen Parkausweis können Menschen mit folgenden Behinderungen oder Beeinträchtigungen beantragen:
- Merkzeichen G und B und ein GdB von 80 oder höher für Einschränkungen der Beine oder der Lenden-Wirbelsäule. Das bedeutet, dass sie diesen Ausweis nur dann bekommen, wenn sie nicht oder nur sehr schlecht gehen können.
- Merkzeichen G und B und ein GdB von 70 oder mehr für Einschränkungen der Beine oder der Lenden-Wirbelsäule und gleichzeitig
- ein GdB von 50 oder höher durch eine Funktionsstörung des Herzens und der Lunge.
- Morbus Crohn oder Colitis ulcersa und ein Grad der Behinderung von 60 oder höher.
- Künstlicher Darmausgang und gleichzeitig künstliche Harnableitung und ein Grad der Behinderung von 70 oder höher.
Der orangene Parkausweis erlaubt:
- im eingeschränkten Haltverbot bis zu drei Stunden zu parken (die Ankunftszeit muss auf einer Parkscheibe eingestellt werden),
- im Zonenhaltverbot über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,
- an Stellen über die zugelassene Zeit hinaus zu parken, die als Parkplatz ausgeschildert sind (Nummer 314 und 315 STVO) und für die durch ein Zusatzschild eine begrenzte Parkzeit angeordnet ist,
- in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit zu parken,
- in entsprechend gekennzeichneten verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325) außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken, ohne jedoch den durchgehenden Verkehr zu behindern,
- an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitlich unbegrenzt zu parken,
- auf Parkplätzen für Bewohnerinnen und Bewohner bis zu drei Stunden zu parken,
- in Einzelfällen kostenlos auf Kundenparkplätzen an Bahnhöfen der Deutschen Bahn (DB) zu parken. Da es sich hier jedoch nicht um öffentlichen Verkehrsraum, sondern um Privatgelände der DB handelt, sollten behinderte Menschen sich unbedingt genau über die Bedingungen informieren.
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir freundliche um vorherige Terminvereinbarung, falls Sie einen Parkausweis beantragen möchten.
Kontakt
Landratsamt Saarlouis
Amt für soziale Dienste und Einrichtungen
Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6
66740 Saarlouis
Telefon: 06831/444-544 oder 609
E-Mail: Parkausweise@kreis-saarlouis.de
Amt für soziale Dienste und Einrichtungen
Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6
66740 Saarlouis
Telefon: 06831/444-544 oder 609
E-Mail: Parkausweise@kreis-saarlouis.de