Politik im Landkreis
Politik im Landkreis
Die politischen Entscheidungen für den Landkreis werden von zwei zentralen Organen getragen: dem Landrat und dem Kreistag.
Der Landrat – Spitze der Kreisverwaltung
Der Landrat ist der gesetzliche Vertreter des Landkreises und leitet die gesamte Kreisverwaltung. Zu seinen Aufgaben gehören die Vorbereitung der Beschlüsse des Kreisausschusses, die Umsetzung der Entscheidungen von Kreisausschuss und Kreistag sowie die Führung der laufenden Verwaltungsgeschäfte. Gewählt wird der Landrat direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden für eine Amtszeit von zehn Jahren. Die Wahl erfolgt in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl.
Patrik Lauer (SPD) wurde am 22. Januar 2012 erstmals zum Landrat gewählt und trat sein Amt am 15. März 2012 an. Bei der Wahl am 26. Mai 2019 bestätigten die Bürgerinnen und Bürger ihn für eine weitere Amtszeit.
Der Kreistag – Die politische Vertretung des Landkreises
Der Kreistag ist das höchste politische Entscheidungs- und Beschlussorgan des Landkreises. Als Parlament des Kreises vertritt er die Interessen der Bürgerinnen und Bürger und gestaltet die Entwicklung des Landkreises maßgeblich mit. Die 33 Mitglieder des Kreistags werden alle fünf Jahre in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl gewählt. Die letzte Kreistagswahl fand am 9. Juni 2024 statt. Die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Aus der Mitte des Kreistags werden elf ständige Mitglieder für den Kreisausschuss bestimmt, die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl entsandt werden. Darüber hinaus gibt es gibt es im Saarlouiser Kreistag die sieben Kreistagsausschüsse.
Den Vorsitz in den Sitzungen des Kreistags führt der Landrat.