Schulpsychologischer Dienst

Der Schulpsychologische Dienst ist der psychologische Fachdienst der Schule und unterstützt Schülerinnen und Schüler, ihre Eltern, Lehrende, Schulleitungen, Schulaufsicht, Schulverwaltung und gesetzgebende Gremien durch Diagnosestellung und auf die Schule bezogene Beratung, Förderung und Behandlung.

Unsere Schulpsychologinnen und Schulpsychologen verfügen über eine wissenschaftliche Hochschulausbildung in Psychologie und sind Expertinnen und Experten für das Verhalten sowie Erleben, Denken und Lernen von Menschen. Im Fokus ihrer Arbeit stehen die Beziehungen zwischen Menschen in Gruppen und Organisationen. Schulpsychologie nutzt wissenschaftliche Erkenntnisse, um Schulen und Eltern in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag zu beraten und Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, sich in ihrer Persönlichkeit zu entwickeln sowie einen adäquaten Schulabschluss und eine altersgerechte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erreichen. Schulpsychologie basiert auf der Entwicklungspsychologie, der Klinischen Psychologie, der Organisationspsychologie, den Sozialwissenschaften, den Neurowissenschaften, der Lerntheorie und der Gesundheitspsychologie. Sie umfasst Prävention, Intervention und Evaluation sowohl im individuellen Bereich als auch auf der Gruppen- und Systemebene.

Die Anmeldung zur Schulpsychologischen Beratung kann persönlich, telefonisch oder per Mail im Sekretariat des Schulpsychologischen Dienstes erfolgen. Wichtige Prinzipien der Beratung sind: Freier Zugang, Freiwilligkeit, Gebührenfreiheit, Unabhängigkeit, Neutralität und Schweigepflicht.

Unsere Angebote richten sich an
  • Schülerinnen und Schüler
  • Eltern und Erziehungsberechtigte
  • Lehrerinnen und Lehrer bzw. Schulen allgemein
  • Behörden (z.B. Schulaufsichtsbehörde, Jugendamt u.a.)
Die Aufgaben und Angebote des Schulpsychologischen Dienstes basieren auf der Verordnung über den Schulpsychologischen Dienst. Sie umfassen im Einzelnen
  • Beratung, gezielte Förderung und in Einzelfällen weiterführende Betreuung von Schülerinnen und Schülern bei pädagogischen und psychologischen Problemen durch die in der Schule möglichen Interventions- und Behandlungsformen sowie entsprechende Beratung von Erziehungsberechtigten und Lehrkräften, insbesondere bei Funktionsstörungen im Lern- und Leistungsbereich, Verhaltensauffälligkeiten im Sozial- und Erziehungsbereich sowie Persönlichkeits- und Entwicklungsstörungen,
  • Beratung und Mithilfe bei der Lösung von psychosozialen Konflikten in der Schule,
  • ergänzende Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten, Lehrkräften und Schulen in Fragen der pädagogischen Beratung, der Schullaufbahnberatung und der Hilfe bei der Berufswahl,
  • Anfertigung fachpsychologischer Gutachten und Stellungnahmen zur Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit dem Ziel, den spezifischen Hilfebedarf außerhalb des Schulpsychologischen Dienstes festzustellen, und zur Vorbereitung von schulaufsichtlichen Entscheidungen, insbesondere bei Ein- und Umschulungen,
  • Durchführung von Fortbildungen für Lehrkräfte und Schulleitungen zu pädagogisch-psychologischen Fragestellungen, sowie
  • Mitwirkung bei der Klärung von Sachverhalten in Zusammenhang mit Gefährdungen des Kindeswohls ( § 1 Abs. 2b SchoG)
  • Therapeutische Schülerhilfe beim Schulpsychologischen Dienst Saarlouis e.V.