Sonderparkausweis Saarland
Wichtig: Dieser spezielle Parkausweis für den oben genannten Personenkreis ist NUR im Saarland gültig!
Die Gruppe der auf einem Behindertenparkplatz parkberechtigten Menschen wird im Saarland um folgende Personen erweitert:
- Menschen mit Merkzeichen „G“ und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und/ oder der Lendenwirbelsäule, soweit diese sich auf das Gehvermögen ausweite
- Menschen mit Merkzeichen „G“ und einem GdB von wenigstens 70 allein für die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und /oder der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken, die gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 allein infolge von Funktionsstörungen des Herzens und /oder der Lunge haben
- Menschen mit doppeltem Stoma
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir freundlich um Terminvereinbarung.
Kontakt
Amt für soziale Dienste und Einrichtungen
Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6
66740 Saarlouis
Telefon: 06831/444-544 oder 609
E-Mail: Parkausweise@kreis-saarlouis.de