Nachwuchspreis für künstlerisch Begabte
Der Landkreis Saarlouis verleiht in diesem Jahr den Nachwuchspreis für künstlerisch Begabte, der im Wechsel mit dem Kulturpreis für Heimatpflege und Heimatforschung und dem Kulturpreis für Kunst und Wissenschaft vergeben wird. Zur Ermittlung der für die Auszeichnung in Frage kommenden Kulturschaffenden können Einzelpersonen oder Personengruppen zur Preisverleihung vorgeschlagen werden. Vorschläge können bis zum 29. Juni eingereicht werden. Eine Bewerbung ist ausgeschlossen.
Der Nachwuchspreis für künstlerisch Begabte wird auf allen Gebieten der produzierenden und reproduzierenden Kunst (z.B. Musik, bildende Kunst, Schauspiel, Literatur, Film) an junge Talente verliehen, deren künstlerischer Entwicklungsstand eine förderungswürdige Begabung erkennen lässt. Die Nachwuchspreisträger sollen im Landkreis Saarlouis wohnen oder von dort stammen und dürfen das 25. Lebensjahr nicht überschritten haben. In begründeten Ausnahmefällen kann von diesen Erfordernissen abgesehen werden. Der Nachwuchspreis wird nur an Einzelpersonen verliehen. Es können bis zu drei Preisträger/innen ausgewählt werden. Er ist mit einer Zuwendung von 1.000 Euro verbunden. Ein Rechtsanspruch wird nicht begründet.
Die Vorschläge sind schriftlich eingehend zu begründen. Sie sollen insbesondere Angaben über die bisherige und die für die Zukunft geplante künstlerische Ausbildung oder Betätigung enthalten. Über die Zuerkennung des Kulturpreises entscheidet der Kreistag nach Anhörung eines unabhängigen Sachverständigenrates. Die Vorschläge sind bis zum 29. Juni 2018 zu richten an den Landrat des Landkreises Saarlouis, Gesellschaft für Bildung und Kultur im Landkreis Saarlouis mbH, Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6, 66740 Saarlouis.