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Information für alle von einer Sicherheitschlorung betroffenen Haushalte

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Veröffentlicht am: 23.05.2024

Nachfolgend finden Sie häufige Fragen und Antworten im Zusammenhang einer Chlorung/Sicherheitschlorung des Trinkwassers. Falls Sie weitere Fragen haben, rufen Sie gerne tagsüber (Montag bis Freitag) die „Servicehotline“ des Wasserleitungszweckverbandes "Gau-Süd" an: 06831 680980. Bitte geben Sie die Informationen bei Bedarf auch an Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Aktuelle Informationen zum jeweiligen Sachstand finden Sie stets auf dieser Homepage (www.wallerfangen.de), gleich auf der Startseite. Dort erfahren Sie auch, wann die erforderliche Chlorkonzentration erreicht ist, so dass auf das Abkochen verzichtet werden kann.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Mitwirken!

Wofür dient eine Chlorung/Sicherheitschlorung?
Die Grundlage für die Chlorung liegt in der Trinkwasserqualität, diese wird in der Trinkwasserverordnung definiert. Wenn die mikrobiologische Trinkwasserqualität nicht den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entspricht, wird vom zuständigen Gesundheitsamt ein Abkochgebot ausgesprochen. Da den Bürgern kein dauerhaftes Abkochgebot zugemutet werden kann, wird folglich eine Chlorung des Trinkwassers notwendig.

Was bedeutet Chlorung?
Durch den Zusatz von bestimmten Stoffen, die Chlor enthalten, können Keime im Wasser in kurzer Zeit abgetötet werden. Auf diese Weise kann das Netz desinfiziert werden.

Wie läuft eine Chlorung allgemein ab?
Das Chlor wird in einer in der Trinkwasserverordnung festgelegten Maximaldosierung an einer definierten Stelle (Wasserwerk Schäferbruch) ins Netz eingespeist. Der Chlorgehalt wird täglich mehrmals an verschiedenen Messstellen im betroffenen Versorgungsnetz kontrolliert.

Wie lange wird gechlort?
Die Dauer der Chlorung hängt von vielen Faktoren ab (z.B. Abarbeitung theoretischer Risikofaktoren, fortlaufende Untersuchungen, Messbefunde etc.). Den exakten Zeitraum können wir nicht genau vorhersagen, voraussichtlich 14 Tage.

Muss man das Trinkwasser trotz Chlorung abkochen?
Vorerst ja, da das Chlor einige Zeit benötigt, bis es in der erforderlichen Konzentration bei jedem Verbraucher des Wassernetzes ankommt. Sobald die notwendige Konzentration vorliegt, um das Wasser bedenkenlos zu trinken, werden alle Bürger über das Ende des Abkochgebots in Kenntnis gesetzt.

Hat die Nutzung von gechlortem Wasser gesundheitliche Folgen?
Die Chlorung ist ein nach dem Stand der Technik zugelassenes und bewährtes Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser. Bei den in der Trinkwasserversorgung zugelassenen Konzentrationen 0,3 mg freiem Chlor/Liter Wasser erreicht das Wasser wieder Trinkwasserqualität und es besteht im Regelfall keine Gesundheitsgefährdung. Die Konzentration des Chlors ist so gering, dass negative Folge wie z.B. Hautirritation nicht zu befürchten sind. Wenn Hauterkrankungen bestehen, sollte Rücksprache mit dem behandelnden Arzt gehalten werden.

Warum hat man im Schwimmbad oft gerötete Hautpartien oder ein Brennen in den Augen?
Die Chlorkonzentration im Schwimmbad ist deutlich höher als im Falle einer Sicherheitschlorung des Trinkwassers.

Kann ich das Wasser weiterhin trinken und zur Herstellung von Nahrungsmitteln oder Babynahrung verwenden?
Ja, für Erwachsene und auch für Kleinkinder ist das Wasser nach wie vor geeignet. Es treten allerdings Geschmacks- und Geruchsveränderungen des Wassers auf, die insbesondere bei Kindern dazu führen können, dass das Wasser nicht mehr anstandslos angenommen wird. Zur Zubereitung von Babynahrung sollten Sie ausschließlich abgepacktes Wasser nutzen.

Was müssen Schwangere jetzt beachten?
Für Schwangere gelten keine besonderen Empfehlungen. Schwangere können abgekochtes bzw. gechlortes Wasser ohne Bedenken verzehren und benutzen.

Kann ich das Chlor wieder aus dem Trinkwasser herausbekommen?
Das Erhitzen des Wassers fördert ein Entweichen des Chlors. Nach wenigen Minuten des Abkochens ist das Chlor daher weitgehend entfernt.

Gibt es Filter, die das Chlor aus dem Wasser filtern, also auch den Geschmack und Geruch „entfernen“?
Verschiedene Hersteller bieten Filter an, welche Chlor aus dem Wasser filtern sollen. Meist handelt es sich dabei um Aktivkohlefilter. Diese können oft direkt an den Wasserhähnen bzw. den Zuleitungen montiert werden. Die Halbwertszeit eines solchen Filters ist abhängig von der Wassermenge, welche diesen durchläuft. Ein Tausch der Filter in regelmäßigen Abständen ist notwendig, da die Filter selbst verkeimen können – das zur Desinfektion notwendige Chlor aber auch dann trotzdem herausfiltern. 
Aufgrund seiner Neutralität kann der WZV „Gau-Süd“ keine Empfehlung für bestimmte Filter oder Hersteller aussprechen.

Kann man die Chlorungsmaßnahmen unterstützen?
Ja, indem man regelmäßig die verschiedenen Wasserhähne in allen Räumen des Hauses/der Wohnung benutzt. So wird das zugegebene Chlor schneller durch die Leitungen gespült und kommt zügiger bei jedem Verbraucher an.

Können Haushaltsgeräte (z.B. Wasch- und Kaffeemaschine) ganz normal benutzt werden?
Technische Schwierigkeiten werden durch Chlor nicht hervorgerufen.

Kann ich eine Reduzierung der Wasserkosten oder Erstattungen für Anschaffungen in Verbindung mit der Chlorung fordern?
Trinkwasser besitzt mit dem Zusatz von Chlor in der laut Trinkwasserverordnung vorgeschriebenen Konzentration wieder Trinkwasserqualität – auch wenn Geschmacks- und/oder Geruchsabweichungen vorliegen. Ein Anspruch auf Kostenerstattung oder Ähnliches besteht daher nicht.


Fragen zu Körperpflege

Kann ich mein Gesicht und Haare mit gechlortem Wasser waschen?
Ja, das Wasser weist nach dem konstanten Nachweis des notwendigen Chlorgehalts Trinkwasserqualität auf und kann für die Körperpflege ganz normal verwendet werden.

Schadet das Chlor blondiertem Haar bzw. kann es beim Friseurbesuch zu Komplikationen kommen?
Bei der Kombination von Blondierung und gechlortem Wasser kann es zu einem Grünstich der blondierten Haarpartien kommen. Die Wahrscheinlichkeit ist äußerst gering, da die niedrige Chlorkonzentration im Regelfall nicht ausreicht, um den Grünstich zu verursachen.


Fragen zu medizinischen Anwendungen

Können wasserführende Untersuchungs- und Behandlungseinheiten (z.B. Dentaleinheiten) verwendet werden?
Die Voraussetzungen, unter denen wasserführende Untersuchungs- und Behandlungseinheiten während der Dauer des Abkochgebotes und Chlorung sicher zu betreiben sind, sind mit dem Gerätehersteller zu klären. Dies gilt auch bezüglich etwaig erforderlicher Desinfektionsmaßnahmen.

Kann das Wasser für die Aufbereitung von Medizinprodukten verwendet werden?
Die Frage, ob und falls ja, unter welchen Voraussetzungen das Wasser während der Dauer des Abkochgebots und der Chlorung für die Aufbereitung von Medizinprodukten verwendet werden kann, ist mit dem Hersteller der betreffenden Medizinprodukte und ggf. mit dem für die betreffende Einrichtung zuständigen bzw. beratenden Krankenhaushygieniker zu klären.

Können Tiere (auch Haustiere) das gechlorte Leitungswasser bedenkenlos und nicht abgekocht trinken?
Ja – auch der Chlorgehalt des Wassers ist unbedenklich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Ihr Tier das gechlorte Wasser ablehnt, da der Geruchssinn vieler Tiere deutlich stärker ausgeprägt ist als der Geruchssinn der Menschen. Achten Sie daher auf den ausreichenden Trinkwasserverbrauch Ihres Haustieres. Generell können Tiere bedenkenlos nicht abgekochtes Leitungswasser trinken. Sie verfügen in der Regel über ein robustes Immunsystem – auch in freier Natur trinken Tiere Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat (z. B. aus Pfützen, Seen oder Flüssen).

Kann man das gechlorte Wasser für das Aquarium oder den Teich benutzen? Gibt es Alternativen?
Nein, da mit Chlor versetztes Wasser für Fische schädlich ist. Wir haben eine kostenfreie alternative Wasserabnahmestelle für betroffene Aquarienbesitzer im Wasserwerk Felsberger Straße 2 eingerichtet. Betroffene Teichbesitzer mit Fischbesatz wenden sich bitte an die Servicehotline 06831 680980.


Informationen für Industrie- und Gewerbebetriebe

Generell ist der Betrieb von Anlagen und Geräten mit gechlortem Wasser möglich. In Einzelfällen, z.B. bei der Bearbeitung von Metallen, kann es zu Veränderungen/Verfärbungen kommen. Der WZV „Gau Süd“, kann keine konkreten Empfehlungen geben, daher sollte mit den jeweiligen Lieferanten, Produzenten und Herstellern Rücksprache gehalten werden.

Mit freundlichen Grüße
Ihr Team vom WZV

Der Verbandsvorsteher
Wasserleitungszweckverband "Gau-Süd" 
Robert Zenner / Verbandsbeschäftigter
TECHNISCHER LEITER / Meister
Felsberger Straße 2 
66798 Wallerfangen

Telefon: + 49 (0) 6831/6809-80
Fax: + 49 (0) 6831/6809-88 
E-mail: robert.zenner@wzvgs.de
Internet: www.wallerfangen.de

 
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