Helfer für die Schulbuchausleihe (m/w/d)

Veröffentlicht am: 29.04.2025

Die Landkreisverwaltung sucht mehrere

Helfer für die Schulbuchausleihe (m/w/d)

Einsatzort: Allgemeinbildende Schulen und Berufsbildungszentren im Landkreis Saarlouis
Vergütung: Gesetzlicher Mindestlohn (aktuell 12,82 €/Stunde)

Zeitraum:

  • Einzelne Tage zwischen Juni und September 2025 (somit, ggf. und wenn möglich, nicht ausschließlich während der Schulferien)
  • Kürzere Einsätze sind möglich, beispielsweise bei den Rücknahmen in den beiden letzten Schulwochen 
  • Die genauen Einsatztage und auch die Dauer der Tätigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf der einzelnen Schulen.

Im Wesentlichen erwarten dich folgende Aufgaben:

  • Vorbereitung und paketweise Sortierung der Bücher und Hefte zur Ausgabe
  • Dateneingabe
  • sonstige allgemeine Helfertätigkeiten

Wer kann sich bewerben:

  • Jeder ab dem Alter von 16 Jahren (spätestens in dem Monat, in dem die Beschäftigung beginnt)
  • Studentinnen und Studenten

Du solltest mitbringen:

  • EDV-Kenntnisse in den Standard-Office-Anwendungen (Word, Excel, Outlook)
  • körperliche Belastbarkeit 

Bitte beachte:
Ein Ferienjob ist eine kurzfristige Beschäftigung. Eine kurzfristige Beschäftigung ist auf 3 Monate oder auf 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt. Die Grenze von 3 Monaten gilt bei einer Beschäftigung an mindestens 5 Tagen wöchentlich; sonst gilt die Begrenzung auf 70 Arbeitstage. Verschiedene kurzfristige Beschäftigungen, auch bei unterschiedlichen Arbeitgebern, sind innerhalb eines Kalenderjahres zusammenzurechnen. Eine kurzfristige Beschäftigung darf nicht berufsmäßig sein, was z.B. bei einer Beschäftigung zwischen Beendigung der Schulzeit und Beginn einer Berufsausbildung der Fall ist oder bei Personen, die Leistungen der Agentur für Arbeit beziehen und / oder dort für eine mehr als kurzfristige Beschäftigung als Arbeitsuchende gemeldet sind. 

Bitte sende deine Bewerbung mit kurzem Anschreiben und Lebenslauf, der mindestens dein Alter, deine aktuelle Schule (von- bis) sowie ggf. weitere  Beschäftigungen enthält, bis spätestens zum 10.05.2025 per E-Mail an ausbildung@kreis-saarlouis.de. In der Bewerbungsphase kommunizieren wir per E-Mail. Bitte überprüfe daher regelmäßig deinen E-Mail-Posteingang sowie Spam-Ordner. Mit deiner Bewerbung stimmst du der Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten in erforderlichem Umfang zur Durchführung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu. Die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 DSGVO im Bewerbungsverfahren und die Leitlinien für Zusammenarbeit und Führung in der Kreisverwaltung Saarlouis findest du auf unserer Homepage.

Saarlouis, den 24.04.2025
DER LANDRAT
Patrik Lauer