Helfer für die Schulbuchausleihe (m/w/d)

Veröffentlicht am: 21.04.2023

In der Kreisverwaltung sind mehrere Stellen als 

Helfer für die Schulbuchausleihe (m/w/d)

zu besetzen. 

Im Wesentlichen erwarten dich folgende Aufgaben:

  • Vorbereitung und paketweise Sortierung der Bücher und Hefte zur Aus-gabe
  • Dateneingabe
  • sonstige allgemeine Helfertätigkeiten

Wer kann sich bewerben:

  • Jeder ab dem Alter von 16 Jahren (spätestens in dem Monat, in dem die Beschäftigung beginnt)
  • Studentinnen und Studenten

Wir erwarten von Ihnen:

  • EDV Kenntnisse in den Standard-Office-Anwendungen (Word, Excel, Outlook)
  • körperliche Belastbarkeit 

Einsatzort:
allgemeinbildende Schulen und Berufsbildungszentren im Landkreis Saarlouis

Einsatzzeit und Dauer:

  • zwischen Juni und November 2023 (somit nicht ausschließlich während der Schulferien)
  • kürzere Einsätze sind möglich, beispielsweise bei den Rücknahmen in den beiden letzten Schulwochen
  • der genaue Zeitraum und auch die Dauer der Tätigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf der einzelnen Schulen

Vergütung:
Gesetzlicher Mindestlohn (aktuell 12,00 €/Stunde). 

Bitte beachten Sie:
Ein Ferienjob ist eine kurzfristige Beschäftigung. Eine kurzfristige Beschäftigung ist auf 3 Monate oder auf 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt. Die Grenze von 3 Monaten gilt bei einer Beschäftigung an mindestens 5 Tagen wöchentlich; sonst gilt die Begrenzung auf 70 Arbeitstage. Verschiedene kurzfristige Beschäftigungen, auch bei unterschiedlichen Arbeitgebern, sind innerhalb eines Kalenderjahres zusammenzurechnen.
Eine kurzfristige Beschäftigung darf nicht berufsmäßig sein, was z.B. bei einer Beschäftigung zwischen Beendigung der Schulzeit und Beginn einer Berufsausbildung der Fall ist oder bei Personen, die Leistungen der Agentur für Arbeit beziehen und / oder dort für eine mehr als kurzfristige Beschäftigung als Arbeitsuchende gemeldet sind. 

Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen übersenden Sie bitte bis spätestens 31.05.2023 per Mail an (bewerbung@kreis-saarlouis.de) oder per Post an Landkreis Saarlouis, Amt 11, Kaiser-Wilhelm-Straße 4–6, 66740 Saarlouis.

Im Zusammenhang mit einer Bewerbung entstehende Kosten können nicht erstattet werden. Es wird gebeten, die Bewerbungsunterlagen nicht in Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen, Schnellheftern oder ähnlichem vorzulegen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.

Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in erforderlichem Umfang zur Durchführung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu. 

Die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 DSGVO im Bewerbungsverfahren und die Leitlinien für Zusammenarbeit und Führung in der Kreisverwaltung Saarlouis finden Sie auf unserer Homepage.


Saarlouis, den 14.04.2023
DER LANDRAT

Patrik Lauer