Ferienhelfer (m/w/d)
In der Kreisverwaltung sind mehrere Stellen als
Ferienhelfer (m/w/d)
zu besetzen.
Je nach Einsatzort erwarten dich folgende Aufgaben:
- Kundenservice
- Hilfe bei unserer Telefonzentrale
- Verpackungsaufgaben (z.B. in der IT iPads/Convertibles)
- Führen von Akten/ Arbeiten im Archiv
- Allgemeine Helfertätigkeiten
Wer kann sich bewerben:
- Jeder ab dem Alter von 16 Jahren (spätestens in dem Monat, in dem die Beschäftigung beginnt)
- Studentinnen und Studenten
Einsatzort:
- bei einem Amt der Kreisverwaltung z.B. Jugendamt, Jobcenter, Zulassungsstelle
Einsatzzeit und Dauer für das Jahr 2023:
- Sommerferien
- Semesterferien
Vergütung:
Gesetzlicher Mindestlohn (aktuell 12,00 €/Stunde).
Bitte beachte:
Ein Ferienjob ist eine kurzfristige Beschäftigung. Eine kurzfristige Beschäftigung ist auf 3 Monate oder auf 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt. Die Grenze von 3 Monaten gilt bei einer Beschäftigung an mindestens 5 Tagen wöchentlich; sonst gilt die Begrenzung auf 70 Arbeitstage. Verschiedene kurzfristige Beschäftigungen, auch bei unterschiedlichen Arbeitgebern, sind innerhalb eines Kalenderjahres zusammenzurechnen.
Eine kurzfristige Beschäftigung darf nicht berufsmäßig sein, was z.B. bei einer Beschäftigung zwischen Beendigung der Schulzeit und Beginn einer Berufsausbildung der Fall ist oder bei Personen, die Leistungen der Agentur für Arbeit beziehen und / oder dort für eine mehr als kurzfristige Beschäftigung als Arbeitsuchende gemeldet sind.
Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen übersenden Sie bitte bis spätestens 31.05.2023 per Mail an (bewerbung@kreis-saarlouis.de) oder per Post an Landkreis Saarlouis, Amt 11, Kaiser-Wilhelm-Straße 4–6, 66740 Saarlouis.
Im Zusammenhang mit einer Bewerbung entstehende Kosten können nicht erstattet werden. Es wird gebeten, die Bewerbungsunterlagen nicht in Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen, Schnellheftern oder ähnlichem vorzulegen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in erforderlichem Umfang zur Durchführung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu.
Die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 DSGVO im Bewerbungsverfahren und die Leitlinien für Zusammenarbeit und Führung in der Kreisverwaltung Saarlouis finden Sie auf unserer Homepage.
Saarlouis, den 14.04.2023
DER LANDRAT
Patrik Lauer