Bauvorhaben
Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) werden wir an Planungsvorhaben und Genehmigungsverfahren insbesondere von Kindergärten und Schulen, Trinkwasser-anlagen, Schwimmbädern, Straßenbauvorhaben und Mobilfunksendemasten beteiligt.
Neben Neuplanungen sind dies häufig umfassende Anlagen- oder Gebäudesanierungen bzw. -umbauten oder z.B. auch Umnutzungen ehemals privat genutzter Wohnungen in Kindertageseinrichtungen.
Ziel unserer Beratungen und Stellungnahmen ist es, auf eine gesundheitsverträgliche Planung hinzuwirken, die möglichst bekannte Probleme vermeidet und künftige Probleme verhindert. Dabei gibt es nicht für alle gesundheitlich bedeutsamen Aspekte rechtlich verbindliche Regelungen. Neben einer schriftlichen Stellungnahme führen wir daher grundsätzlich und gerne frühzeitig Gespräche mit den Architekten und Planern.
Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ansprechpartner:
Kurt Huwig
(06831) 444-755
Henning Adam
(06831) 444-754