Fahrtkostenzuschuss
Der Landkreis Saarlouis bezuschusst in jedem Schuljahr Fahrtkosten von Familien mit drei und mehr Kindern. Eine Förderung erfolgt nur, wenn mindestens zwei Kinder öffentliche Verkehrsmittel nutzen.
Diese freiwillige Leistung des Landkreises ist vorgesehen für Familien, die ihren Wohnsitz im Landkreis Saarlouis haben, ansonsten keinen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten haben und deren Jahreseinkommen unterhalb der festgesetzten Einkommensgrenzen (Alleinerziehende bis 25.000 Euro, Verheiratete bis 39.000 Euro) liegt.
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