FAQ für Erhebungsbeauftragte
- Wo werden die Erhebungsbeauftragte eingesetzt?
Jedem Erhebungsbeauftragten wird ein bestimmter Bezirk zugewiesen. Nach Möglichkeit sollen die Erhebungsbeauftragte die Befragungen wohnortnah durchführen können. Dies ist jedoch stark davon abhängig, aus welchen Orten die Erhebungsbeauftragten kommen, die sich zur Verfügung stellen.
- Findet der Zensus auch bei wieder steigenden COVID Erkrankungen statt?
Ja. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand werden die Befragungen wie geplant durch persönliche Gespräche – unter Beachtung der geltenden Hygiene-Vorschriften durchgeführt. Als mögliches Alternativ-Szenario wird jedoch auf telefonische Befragungen umgeschwenkt, je nachdem wie die Inzidenzen im Landkreis ansteigen.
- Besteht eine Unfallversicherung?
Die Erhebungsbeauftragten sind im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit gesetzlich unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 10a i.V.m. § 8 Abs.1 und 2 SGB VII). Vom Versicherungsschutz umfasst sind sämtliche Tätigkeiten, die in einem sachlichen Zusammenhang mit der verpflichteten Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte/r stehen sowie die Wege zum Ort der Tätigkeit und zurück nach Hause (Wegeunfälle).
- Besteht eine Haftpflichtversicherung?
Die Erhebungsbeauftragten sind nicht über ihre ehrenamtliche Tätigkeit haftpflichtversichert.
- Werden die Aufwandsentschädigungen auf staatliche Leistungen wie Hartz IV, Sozialhilfe, EU Rente etc. ganz oder teilweise angerechnet?
Ob und ggf. in welcher Höhe die Aufwandsentschädigung anrechnungsfrei behalten werden kann, ist im Einzelnen bei der zuständigen Leistungsstelle zu erfragen.
- Benötigen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes eine Nebentätigkeits-Genehmigung?
Die Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter ist keine Nebentätigkeit. Die Tätigkeit ist aber vor der Aufnahme dem unmittelbaren Dienstvorgesetzten anzuzeigen
Ansprechperson

Eveline Riem
Telefon:
06831/444999-100
Landratsamt Hauptgebäude
Kaiser-Wilhelm-Straße 4
66740 Saarlouis
- Leiterin
- ZENSUS-Erhebungsstelle