Sachbearbeitung im Bereich des Unterhaltsvorschusses (m/w/d)
Beim Kreisjugendamt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
in der Sachbearbeitung im Bereich des Unterhaltsvorschusses (m/w/d)
in Vollzeit, für die Dauer eines Jahres, als befristete Krankheitsvertretung, zu besetzen. Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe 9b TVöD bewertet. Die Vergütung erfolgt in Abhängigkeit der Vor- und Ausbildung nach den tarifvertraglichen Vorgaben.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
- Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG)
- Aufnahme und Überprüfung von Anträgen auf Leistungen nach dem UVG; Feststellung der Anspruchsgrundlagen; Entscheidung über Anträge einschließlich der Zahlbarmachung
- Feststellung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten; Aufenthalts- und Arbeitsplatzermittlung; Einkommensermittlung; Unterhaltsberechnung; Verhandlung mit Unterhaltspflichtigen und Anwälten, Vorbereitungen von gerichtlichen Geltendmachungen
- Überwachung der Rückzahlungen mit Zahlungsaufforderungen; Einleitung der Zwangsvollstreckung durch geeignete Pfändungsmaßnahmen; Festlegung von Ratenzahlungen; Stundung und Niederschlagung von Forderungen; Erstattung von Strafanzeigen
- Bearbeitung von Widerspruchsverfahren einschließlich Wahrnehmung der Termine im Kreisrechtsausschuss
- Festlegung und Durchsetzung von Rückforderungen von Leistungen gem. § 5 UVG
- Beratung gem. § 18 SGB VIII-KJHG; Amtshilfe
Von Ihnen wird erwartet:
- einen erfolgreich abgeschlossenen Angestelltenlehrgang II oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung (z.B. Verwaltungsbetriebswirtschaft VWA) oder
- ein für die Tätigkeit förderliches erfolgreich abgeschlossenes akkreditiertes Hochschulstudium (Diplom, Bachelor, Master), idealerweise mit Bezug zur öffentlichen Verwaltung oder
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) oder einen erfolgreich abgeschlossenen Angestelltenlehrgang I sowie, im Falle einer eventuell späteren Entfristung, die Bereitschaft den Angestelltenlehrgang II mit abschließender Prüfung unmittelbar nachzuholen oder
- eine erfolgreich abgeschlossene förderliche Berufsausbildung nach BBiG mit mehrjähriger Berufserfahrung im öffentlichen Dienst sowie, im Falle einer eventuell späteren Entfristung, die Bereitschaft den Angestelltenlehrgang II mit abschließender Prüfung unmittelbar nachzuholen
- EDV-Kenntnisse in den Standard-Office Anwendungen (Word, Excel, Outlook)
- Besitz eines gültigen Führerscheines der Klasse B sowie die Bereitschaft den privaten Pkw gegen Kostenerstattung nach dem Saarländischen Reise-kostenrecht zu Dienstfahrten einzusetzen
Wünschenswert sind darüber hinaus berufliche Erfahrungen im Bereich des Unterhaltsrechts sowie Fachkenntnisse in den einschlägigen Rechtsgebieten UVG, BGB, FamFG, ZPO, SGB I und SGB X.
Sie sollten sich außerdem zu den Leitlinien für Zusammenarbeit und Führung in der Kreisverwaltung Saarlouis bekennen und danach handeln.
Der Landkreis Saarlouis ist als familienfreundliches kommunales Unternehmen ausgezeichnet und verfügt über ein umfangreiches betriebliches Gesundheitsmanagement. Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Vorzüge des öffentlichen Dienstes, insbesondere Arbeitsplatzsicherheit, gleitende Arbeitszeit, betriebliche Altersvorsorge, usw. Wir unterstützen Sie durch ein vielfältiges Fortbildungsangebot.
Schwerbehinderte Menschen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben besonders berücksichtigt.
Bitte übersenden sie Ihre Bewerbungen bitte bis spätestens 12.11.2022 online über Interamt.de.
Von Bewerbungen über den Postweg oder per E-Mail bitten wir abzusehen. Bewerbungen, die auf dem Postweg eingehen, werden nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt. Damit das Auswahlverfahren zügig durchgeführt werden kann, ist unbedingt darauf zu achten, dass der Bewerberbogen bei Interamt vollständig ausgefüllt wird.
In der Bewerbungsphase wird ausschließlich per Email kommuniziert. Bitte überprüfen Sie in dieser Zeit regelmäßig Ihren E-Mail-Posteingang sowie Spam-Ordner.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in erforderlichem Umfang zur Durchführung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu.
Die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 DSGVO im Bewerbungsverfahren und die Leitlinien für Zusammenarbeit und Führung in der Kreisverwaltung Saarlouis finden Sie auf unserer Homepage.
Saarlouis, den 21.10.2022
DER LANDRAT
Patrik Lauer