Sachbearbeiter (m/w/d) für die Bearbeitung von Widerspruchs- und Gerichtsverfahren beim Jobcenter
In der Kreisverwaltung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Sachbearbeiter (m/w/d) für die Bearbeitung von Widerspruchs- und Gerichtsverfahren beim Jobcenter
dauerhaft in Vollzeit zu besetzen. Eine Besetzung der Stelle ist auch in Teilzeit möglich.
Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe 10 TVöD bewertet. Die Vergütung erfolgt in Abhängigkeit von der Vor- und Ausbildung nach den tarifvertraglichen Vorgaben.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
- Bearbeitung von Widerspruchsverfahren
- Bearbeitung von Gerichtsverfahren und Vertretung vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit
- Bearbeitung von Kostenfragen in Widerspruchs- und Gerichtsverfahren
- Erörterung der Rechtslage und Empfehlungen für Bürger und Bedienstete
- Beratung der Führungskräfte und der Geschäftsführung in rechtlichen Fragen
darüber hinaus bei Bedarf
- Richtwerteermittlung im Bereich der Leistungen für Unterkunft und Heizung
- Geltendmachung privatrechtlicher Forderungen
Wir erwarten von Ihnen:
- einen erfolgreich abgeschlossenen Angestelltenlehrgang II oder
- erfolgreich abgeschlossenes Erstes juristisches Staatsexamen oder
- eine erfolgreich abgeschlossene, akkreditierte Hochschulbildung im Sinne einer entsprechenden, d.h. eine zur ausgeschriebenen Tätigkeit deckungsgleich zu wertenden, Ausbildung
- Besitz eines gültigen Führerscheines der Klasse B sowie die Bereitschaft den privaten PKW gegen Kostenerstattung nach dem Saarländischen Reisekostenrecht zu Dienstfahrten einzusetzen
- fundierte EDV-Kenntnisse in den Standard-Office-Anwendungen (Word, Excel, Outlook
- Bereitschaft zur Teilnahme an örtlichen und überörtlichen Fortbildungen
- hohe Belastbarkeit und Teamfähigkeit
- besonders ausgeprägte Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit
- besonders ausgeprägte Problemlösungskompetenz sowie Lern- und Kritikfähigkeit
Von Vorteil sind:
- Rechts- und Fachkenntnisse in den verschiedenen Teilen des Sozialgesetzbuches (insbesondere I, II, III, X) sowie im Verfahrens- und Prozessrecht (insbesondere SGG, RVG)
Sie sollten sich außerdem zu den „Leitlinien für Zusammenarbeit und Führung in der Kreisverwaltung Saarlouis“ bekennen und danach handeln.
Der Landkreis Saarlouis ist als familienfreundliches kommunales Unternehmen ausgezeichnet und verfügt über ein umfangreiches betriebliches Gesundheitsmanagement. Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Vorzüge des öffentlichen Dienstes, insbesondere Arbeitsplatzsicherheit, gleitende Arbeitszeit, betriebliche Altersvorsorge, usw. Wir unterstützen Sie durch ein vielfältiges Fortbildungsangebot.
Schwerbehinderte Menschen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben besonders berücksichtigt.
Bitte übersenden Sie Ihre Bewerbungen bis spätestens 20.04.2024 online über Interamt.de.
Von Bewerbungen über den Postweg oder per E-Mail bitten wir abzusehen. Bewerbungen, die auf dem Postweg eingehen, werden nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt. Damit das Auswahlverfahren zügig durchgeführt werden kann, ist unbedingt darauf zu achten, dass der Bewerberbogen bei Interamt vollständig ausgefüllt wird.
In der Bewerbungsphase wird ausschließlich per E-Mail kommuniziert. Bitte überprüfen Sie in dieser Zeit regelmäßig Ihren E-Mail-Posteingang sowie Spam-Ordner.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in erforderlichem Umfang zur Durchführung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu.
Die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 DSGVO im Bewerbungsverfahren und die Leitlinien für Zusammenarbeit und Führung in der Kreisverwaltung Saarlouis finden Sie auf unserer Homepage.
Saarlouis, den 02.04.2024
Patrik Lauer
(Landrat)