Landkreis und Diakonisches Werk unterzeichnen Kooperationsvereinbarung
Das Sozialamt des Landkreises Saarlouis, das nach § 24 (3) SGB II und § 31 (1) SGB XII verpflichtet ist, SGB II/ SGB XII-Beziehern Leistungen für die Wohnungserstausstattung einschließlich der Haushaltsgeräte zu gewähren, verausgabte bislang sogenannte Bezugsscheine. Künftig erhalten die Hilfeempfänger aber Bargeld. Diese Neureglung ist ein wichtiger Bestandteil des Kooperationsvertrages zwischen dem Landkreis Saarlouis und dem Diakonischen Werk an der Saar (gGmbH), den jetzt Landrat Patrik Lauer und Diakonie-Pfarrer Udo Blank im Sozialkaufhaus in Saarlouis unterzeichneten.
Diakoniepfarrer Udo Blank begrüßte die Vereinbarung. „Damit wird den Menschen ihre Würde zurückgegeben. So können Bezieher von Sozialhilfe wie ganz normale Kunden einkaufen", sagte Blank. Landrat Patrik Lauer sieht in der Neuerung eine Stärkung der Eigenverantwortung der Leistungsberechtigten. Da die Bedürftigen sich nicht als solche zu erkennen geben müssten, könnten sie unbeschwert ihre Einkäufe erledigen. „Außerdem erspart der Wegfall der Bezugscheine unserem Sozialamt erheblichen Verwaltungsaufwand bei der Abrechnung", ergänzte Landrat Lauer. Landrat und Diakoniepfarrer gehen nicht davon aus, dass die Neureglung zum Missbrauch führe, weil dies sonst einen Abzug vom Regelsatz zur Folge hätte.
Landkreis und das Diakonische Werk an der Saar sind seit 2005 Partner im Möbelprojekt, also bei der Aufbereitung von Möbeln und deren Ausgabe durch das Sozialkaufhaus. Das Sozialkaufhaus wird von Landkreis und Stadt Saarlouis finanziert und wird mit Mitteln der Bundesregierung und des Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschusst. Den Löwenanteil der Finanzierung trägt allerdings der Landkreis durch das Jobcenter Saarlouis mit jährlich 790 200 Euro.
Landrat Patrik Lauer (2.v.r.) und Diakoniepfarrer Udo Blank (2.v.l.) besiegeln die Kooperationsvereinbarung.
Links im Bild Bärbel Heil-Trapp, rechts Sozialdezernentin Susanne Schwarz.
pdl/Foto: Brigitta Schneider