Erklärung des Landkreises Saarlouis zur aktuellen Situation in der Kita St. Katharina in Wallerfangen
Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme wurde im Februar 2015 eine erneute Begehung der Räumlichkeiten durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass die Sanierungsarbeiten sowie die anschließenden notwendigen Reinigungsmaßnahmen durch den Bauträger nicht ordnungsgemäß zum Abschluss gebracht worden waren. Eine Nutzung der betroffenen Räume wurde deshalb vom Gesundheitsamt Saarlouis weiterhin untersagt. Vorschläge zur Behebung des Problems wurden erneut unterbreitet, allerdings bis heute nicht umgesetzt. Darüber hinaus wurde im Februar 2015 durch das Gesundheitsamt ein weiterer Schimmelbefall in einem Gruppenraum festgestellt, der im Rahmen einer Begutachtung durch den seitens des Trägers involvierten Bausachverständigen nicht entdeckt wurde. Dieser Schimmelpilzbefall wurde bis dato nicht fachgerecht beseitigt, so dass dieser Gruppenraum folglich auch nicht genutzt werden kann.
Die tägliche Nutzung der freigegeben Kita-Flächen birgt aus Sicht des Gesundheitsamtes keine Gesundheitsgefahr.
Für einen Neubau oder eine Sanierung der Kita wurden sowohl beim Ministerium für Bildung und Kultur als auch im Kreishaushalt (Bereich Kreisjugendamt) finanzielle Mittel eingestellt, die aber von Seiten des Trägers bisher nicht beantragt oder abgerufen worden sind. Die gesundheitliche Sicherheit der Kinder obliegt nach §45 des Sozialgesetzbuches alleine dem Träger der Einrichtung. Maßnahmen zur Sanierung oder sonstigen baulichen Veränderungen zur Gewährleistung der gesundheitlichen Sicherheit der Kinder dürfen ausschließlich vom Betreiber, hier der Kirchengemeinde, beauftragt und durchgeführt werden. Die Kreisverwaltung hat hier nach den Vorgaben des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes keinerlei Eingriffsrechte. Der letzte von der Kirchengemeinde gestellte Antrag auf finanzielle Unterstützung zur Beseitigung des Schimmelbefalls bezog sich lediglich auf Architektur- und Gutachtertätigkeiten. Sonstige Anträge liegen bis dato nicht vor.
Das Kreisjugendamt und das Gesundheitsamt des Landkreises bieten in dieser Sache weiterhin eine umfassende Unterstützung und Beratung an, um zum Wohle der Kinder schnellstmöglich eine zufriedenstellende Lösung zu finden.
Saarlouis, 13.10.2015