Existenzsicherung

Hilfe zum Lebensunterhalt
  • für Personen, die vorübergehend (mindestens 6 Monate) erwerbsunfähig sind. Hierzu zählen neben den Regelsätzen für den Bedarf des täglichen Lebens die Leistungen für Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfszuschläge, einmalige Beihilfen und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.


Grundsicherungsleistungen
  • werden im Alter und bei Erwerbsminderung (Personen nach Erreichen der Altersgrenze oder mindestens 18 Jahre alt und dauerhaft und vollständig erwerbsunfähig) wie die Hilfe zum Lebensunterhalt einkommens- und vermögensabhängig gewährt.

Erwerbsfähige hingegen werden nach dem SGB II im Jobcenter betreut.


Wohngeld

Anträge auf Wohngeld werden seit 01.08.2018 im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit von der Wohngeldstelle des Regionalverbandes Saarbrücken in Völklingen bearbeitet. Adresse: Rathausstraße 26 in 66333 Völklingen. 

Ab dem 03.05.21 steht unter der Nummer 0681/506-5015 zu folgenden Zeiten eine Wohngeld-Hotline für die Bereiche des Landkreises Saarlouis zur Verfügung:

Mo - Mi: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Do: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr: 08:00 – 12:00 Uhr

Hier werden allgemeine Fragen und Anliegen zum Wohngeld beantwortet.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Regionalverbandes.


Leistungen für Asylbewerber (AsylbLG)

Kontakt

Tobias Madert

Telefon: 06831/444-8742



Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 – 12:00 und 13:30 – 16:30 Uhr
Von Montag bis Donnerstag sind Termine nach vorheriger Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.