Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie gilt gem. § 20a Infektionsschutzgesetz ab dem 16.03.22 eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Personen, die in den dort genannten Einrichtungen, Unternehmen und Praxen tätig sind.
Die Leitungen der Einrichtungen, Unternehmen und Praxen sind zur Meldung von Mitarbeitenden ohne entsprechenden zweifelsfreien Nachweis an das jeweils zuständige Gesundheitsamt verpflichtet. Die Meldung muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern und daher innerhalb der nächsten zwei Wochen, erfolgen.
Diese Meldung soll über das saarlandweit zur Verfügung gestellte Meldeportal erfolgen. Die Meldeplattform richtet sich ausschließlich an meldepflichtige Einrichtungen, Unternehmen und Praxen. Bitte keine eigenen Vorlagen verwenden.
Die Meldeplattform steht ab sofort unter folgendem Link zur Verfügung: https://immun20.kreis-saarlouis.de
Hinweis:
Nach der Registrierung auf dem Portal erfolgt eine Überprüfung durch das Gesundheitsamt, die aufgrund der pandemischen Lage etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Erst nach der erfolgten Freigabe durch das Gesundheitsamt können die Meldungen getätigt werden.
Für Rückfragen steht unser Gesundheitsamt unter folgender Kontaktadresse zur Verfügung: team-impfen@kreis-saarlouis.de / Telefon: 06831/444-703
Link
Aktuelle Informationen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht stellt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Homepage zur Verfügung.