Jobcenter geht in alleinige Trägerschaft des Landkreises über
Seit dem 1. Januar 2012 hat der Landkreis Saarlouis als eine von 41 neuen Optionskommunen die alleinige Trägerschaft des Jobcenters übernommen. Damit geht nach sieben Jahren Mischverwaltung zwischen Bundesagentur für Arbeit und Kreis die Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II, dem sog. Hartz IV, in die alleinige Verantwortung des Landkreises Saarlouis über. Bereits im März 2011 hat die Kreisverwaltung mit der Umsetzung der Neuorganisation des Jobcenters begonnen. Neben Softwarebeschaffung, Datenerfassung, Schulungen waren viele andere organisatorischen Tätigkeiten in den verschiedensten Bereichen der Kreisverwaltung und dem Jobcenter in Angriff zu nehmen. Auf Grund des Trägerwechsels wurde auch Personal der Bundesagentur, das im Jobcenter tätig war, zum Landkreis Saarlouis übernommen.
Was bedeutet diese Umorganisation jetzt konkret für die Landkreisverwaltung und die Kunden? Einerseits verspricht sich der Landkreis dadurch eine weniger bürokratische und damit effizientere Verwaltungsstruktur. Andererseits soll damit ermöglicht werden, dass regionale Strukturen und Erfordernisse stärker in den Fokus genommen werden können. Die bisherige aus der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg durch zahlreiche sog. Handlungsempfehlungen und Geschäftsanweisungen zentral geregelte Arbeitsmarktpolitik kann jetzt stärker von den Akteuren vor Ort bestimmt werden.
Zwar gelten nach wie vor die gleichen gesetzlichen Regelungen des SGB II, so dass die Kunden auch bezüglich der Geldleistungen keine Veränderungen zu erwarten haben.
Aber die Umsetzung der aktiven Arbeitsmarktleistungen und das System der Fallsteuerung und individuellen Betreuung der Kunden, um sie wieder in den Arbeitsmarkt integrieren zu können, wird sich verändern. Denn statt der Konzentration auf die Beseitigung von Vermittlungshemmnissen sollen zukünftig eher die vorhandenen Stärken und Fähigkeiten der Kunden als Ansatz für die Vermittlung genutzt werden. Das mag sich für Außenstehende unspektakulär anhören. Tatsächlich bedeutet es aber eine Abkehr von der bisherigen Philosophie des Instrumenteneinsatzes und wird sowohl in den internen Abläufen als auch bei der Kundenbetreuung zu Veränderungen führen. Die erhofften Erfolge werden sich nicht in Wochen und Monaten einstellen können, aber perspektivisch sollen sich die Zahl der Integrationen und vor allem auch die Nachhaltigkeit der erfolgten Integrationen verbessern.
Das Jobcenter bleibt auch wie bisher mit seinen drei Dienststellen in Saarlouis, Dillingen und Lebach präsent. Alle drei Dependancen sind ab sofort unter der Rufnummer (06831) 4 44 80 00 zu erreichen.
Die Öffnungszeiten des Jobcenters sind bis auf Weiteres wie folgt: montags, dienstags und freitags von 8 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 8 bis 18 Uhr.