Finanzen, Vermögen und Beteiligungen

Das Amt für Finanzen, Vermögen und Beteiligungen (Kämmerei) ist zuständig für die finanziellen Belange des Landkreises. Es stellt die geordnete Haushaltsplanung, -abwicklung und Rechnungslegung nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften sicher, erfüllt die entsprechenden statistischen Anforderungen und führt die erforderlichen Vermögensnachweise. Es kümmert sich um die steuerlichen Belange des Landkreises.

Sachgebiet 1 - Haushalt 

Sachgebietsleiter: Oliver Puhl, oliver-puhl@kreis-saarlouis.de, 06831/444-920001

  • Haushalts- und Investitionsplanung
  • Haushaltsabwicklung/ Haushaltsüberwachung
  • Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Haushalts- und Finanzstatistiken

Sachgebiet 2 - Finanzbuchhaltung

Sachgebietsleiterin: Elfi Maria Lorenz, elfi-maria-lorenz@kreis-saarlouis.de, 06831/444-920002

  • Geschäftsbuchhaltung/ Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse/ Bilanzen
  • Steuerliche Belange des Landkreises, insbesondere Betriebe gewerblicher Art

Sachgebiet 3 - Kreiskasse 

Sachgebietsleiterin: Ingrid Altmeier, ingrid-altmeier@kreis-saarlouis.de, 06831/444-264


Die Kreiskasse ist als Querschnittsamt für die Abwicklung aller buchungstechnischen und zahlungswirksamen Vorgänge der gesamten Verwaltung verantwortlich. Sie verwaltet die Konten des Landkreises. Die Kreiskasse leistet alle Zahlungen des Landkreises und ist in dieser Funktion Ansprechpartnerin für die Geschäftskunden unseres Immobilienmanagements und der Kreisschulen. Sie stellt die Leistungen für die Kunden des Jugend- und Sozialamtes sowie des Jobcenters sicher. Die Kreiskasse ist zuständig für Einnahmeverwaltung, Buchhaltung und das Forderungsmanagement des Landkreises und damit für Überwachung, Mahnung, Einziehungsersuchen und Zwangsvollstreckung.


Sachgebiet 4 - Beteiligungsmanagement 

Sachgebietsleiter: Manuel Bauer, manuel-bauer@kreis-saarlouis.de, 06831/444-920401

Der Landkreis Saarlouis ist gem. § 115 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) verpflichtet, jedes Jahr über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Hier können Sie den aktuellen Beteiligungsbericht einsehen.

Nach den KSVG müssen für Unternehmen, an denen der Landkreis mehr als ein Viertel der Anteile hält, folgende Mindestinformationen im Beteiligungsbericht aufgenommen werden:

  1. den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe und die Beteiligungen des Unternehmens,
  2. die Erfüllung des öffentlichen Zwecks und
  3. in Grundzügen den Geschäftsverlauf für das jeweils letzte Geschäftsjahr, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens.

Für ein Unternehmen, an dem der Landkreis Saarlouis nicht mehr als ein Viertel der Anteile hält, kann von der Darstellung zu 3. abgesehen werden.