Staatshoheitsangelegenheiten, Namensänderungen u.a.

Einbürgerung

Der Landkreis Saarlouis ist entgegennehmende Stellung für den Antrag auf Einbürgerung, wenn Sie in einer der folgenden Gemeinden und Städte wohnen:

  • Gemeinde Bous
  • Stadt Dillingen
  • Gemeinde Ensdorf
  • Stadt Lebach
  • Gemeinde Nalbach
  • Gemeinde Rehlingen-Siersburg
  • Stadt Saarlouis
  • Gemeinde Saarwellingen
  • Gemeinde Schmelz
  • Gemeinde Schwalbach
  • Gemeinde Überherrn
  • Gemeinde Wadgassen
  • Gemeinde Wallerfangen

Zur Antragsabgabe ist ein Termin zu vereinbaren. Hierzu können Sie sich telefonisch an 06831/444-260, 06831/444-370 oder 06831/444-932123 oder schriftlich an amt32@kreis-saarlouis.de wenden.

Zu dem Termin ist unten angefügtes Antragsformular ausgefüllt mitzubringen. Hier ist für jede antragsstellende Person ab 16 Jahren ein eigener Antrag auszufüllen. Dem Informationsschreiben zum Einbürgerungsverfahren können Sie die Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen entnehmen. Die Unterlagen sind vollständig im Original, und in Kopie, mitzubringen. Die Merkblätter und Vordrucke sind, falls diese zutreffen entsprechend auszufüllen.

Seit dem 27.06.2024 ist grundsätzlich eine doppelte Staatsangehörigkeit für alle möglich. Hierbei ist die Regelung im Heimatland ebenfalls wichtig. Unten angefügtes Merkblatt „Hinnahme der Mehrstatigkeit“ erläutert dies genauer.

Formulare

Feststellung dt. StAG

Der Landkreis Saarlouis ist entscheidende Behörde zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit für Personen mit Wohnsitz in unserem Landkreis. Hierzu sind die unten angefügten Anträge und Anlagen auszufüllen. 

Für Personen mit Wohnsitz im Ausland ist das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständige Stelle

Bundesverwaltungsamt 
50728 Köln

Formulare

Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Der Antrag auf öffentlich-rechtliche Namensänderung ist als letzte Instanz zur Namensänderung zu sehen. Vorher ist zu prüfen, ob eine Änderung über das Personenstandrecht beim Standesamt erfolgen kann. 

Bei offensichtlichen Schreibfehlern im Namen ist das 

Amtsgericht Saarbrücken Heidekopferdell II
Bertha-von Suttner-Str. 5
66123 Saarbrücken 

zuständig.

Sind diese Punkte ausgeschlossen ist ein Antrag auf öffentlich-rechtliche Namensänderung zu stellen. Für eine Namensänderung gem. § 3 des Namensänderungsgesetzes muss ein wichtiger Grund vorliegen, der die Namensänderung begründet. Das schutzwürdige Interesse des Antragssteller muss so wesentlich sein, dass die Belange der Allgemeinheit zurücktreten müssen. Der einfache Wunsch der Namensänderung ist grundsätzlich nicht ausreichend. 
Sowohl die Bewilligung als auch die formelle Ablehnung des Antrages sind gebührenpflichtig. Im Downloadbereich finden Sie ein Merkblatt zur Antragsstellung der öffentlich-rechtlichen Namensänderung. Der Antrag ist grundsätzlich formlos zu stellen.Das Merkblatt zu den Gebühren und der bisherigen Antragstellung ist mit dem Antrag einzureichen.

Formulare

Übermäßige Straßennutzung

Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Saarlouis erteilt die Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum, die im Landkreis Saarlouis stattfinden oder zumindest starten.

Hierzu finden Sie unten ein Antragsformular, welches entsprechend auszufüllen ist. 

Folgende Unterlagen werden benötigt:
  • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis für die übermäßige Straßennutzung
  • Veranstaltererklärung
  • Nachweis über erfolgreiche MVAS-Schulung der für die Verkehrssicherung zuständigen Person
  • Versicherungsnachweis der Veranstaltung, aus welchem die Versicherungssummen ersichtlich sind
Formulare

Marktfestsetzung

Grundsätzlich werden Märkte nur auf Antrag festgesetzt, wenn Sie die in der Gewerbeordnung festgelegten Voraussetzungen erfüllen. 
Somit müssen zur Festsetzung des Marktes mindestens 12 Gewerbetreibende vertreten sein. 


Folgende Unterlagen sind zur Beantragung notwendig:
  • Formloses Antragsschreiben mit Namen und Zeiten des beantragten Marktes
  • Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden über den Antragssteller und alle mit der Veranstaltung beauftragten verantwortlichen Personen (diese sind ggf. nach Aufforderung und mehrjähriger Antragsstellung einzureichen)
    • Bei Firmen: Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Auszug aus dem Handelsregister
  • Voraussichtliche Zahl und Zusammensetzung der am Markt teilnehmenden Anbieter. Hier müssen die gewerblichen Teilnehmer deutlich gekennzeichnet sein. 
  • Teilnahmebedingungen bzw. Marktordnung
  • Ausnahmegenehmigung nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz bei einem Markt an einem Sonn- und/oder Feiertag (erhältlich bei der Ortspolizeibehörde der entsprechenden Gemeinde oder Stadt)

Die Festsetzung eines Marktes ist grundsätzlich gebührenpflichtig. 

Lotterien und Sammlungen

Unten angefügt finden Sie die allgemeine Erlaubnis des Landkreises Saarlouis für öffentliche kleinere Lotterien und Ausspielungen.
Sollten Sie eine größere Lotterie durchführen wollen, so ist diese hier schriftlich mindestsens 10 Wochen vorher unter Mitteilung des Zeitraumes, Anzahl der Lose, des Zweckes und Preisen zu beantragen.

Formulare

Schornsteinfegerangelegenheiten

Bei Beschwerden allgemeiner Art ist der Landkreis Saarlouis als zuständige Behörde beauftragt diese zu überprüfen und ggf. weitere Schritte einzuleiten. 

Die jeweiligen Bezirkschornsteinfeger und Kontaktdaten für Ihren Kehrbezirk sind auf der Internetseite der Innung nachzulesen.

Heilpraktiker

Seit dem 01.07.2024 ist der Regionalverband Saarbrücken landesweit zur Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung zuständig. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Regionalverbandes oder per E-Mail an den Regionalverband (gewerberecht@rvsbr.de).

Kontakt

Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

Landratsamt Hauptgebäude

Kaiser-Wilhelm-Straße 4

66740 Saarlouis


E-Mail-Adresse: amt32@kreis-saarlouis.de


Sachbearbeitung:
Herr Schwarz

Frau Schmitz

Frau Winkler


Telefon:
06831/444-260
06831/444-370

06831/444-932123