Schulbuchausleihe

Die saarländischen Schulen bieten den Eltern und volljährigen Schülern seit dem Schuljahr 2009/10 an, Schulbücher gegen Entgelt auszuleihen. Dieses System der entgeltlichen Schulbuchausleihe entlastet die Eltern finanziell und versorgt die Schülern mit den erforderlichen Schulbüchern. Damit die Teilnahme an der Schulbuchausleihe problemlos erfolgen kann, finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Wer kann an der Ausleihe teilnehmen?

Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist freiwillig. Alle Schüler an saarländischen Schulen mit Ausnahme der Berufsschule (duale Ausbildung) können – unabhängig vom Wohnort – teilnehmen. Wer an der Ausleihe nicht teilnimmt, muss alle Schulbücher selbst beschaffen.

Wie kann man sich anmelden/abmelden?

Mit dem von der Schule ausgehändigten Anmeldeformular erfolgt eine einmalige Anmeldung für die komplette Dauer des Besuchs der jeweiligen Schule beziehungsweise Schulform (BBZ) mit der Möglichkeit der jährlichen Abmeldung. Im Rahmen der Anmeldung erhalten Sie Informationen dazu, bis wann und wie das Leihentgelt zu zahlen ist. Eine Abmeldung vom Schulbuchausleihsystem kann bis zum 30. April eines jeden Jahres für das folgende Schuljahr erfolgen. Hierzu ist das Abmeldeformular zu nutzen, das Sie in der Schule erhalten. Anmelde- und Abmeldeformular stehen auch auf dem Bildungsserver zum Download bereit.

Welche Bücher werden ausgeliehen?

Wer zum ersten Mal an der Ausleihe teilnimmt, erhält alle Bücher, die für das neue Schuljahr benötigt werden. Wer im laufenden Schuljahr bereits an der Ausleihe teilnimmt und auch im nächsten Schuljahr weiterhin teilnehmen wird, kann über die Sommerferien diejenigen Bücher behalten, mit denen im nächsten Schuljahr weitergearbeitet wird. Zusätzlich erhält man zu Beginn des neuen Schuljahres ein "Paket", das diejenigen Bücher enthält, die darüber hinaus für das neue Schuljahr benötigt werden. Hierzu gehören auch die Arbeitshefte und die so genannten Pflichtlektüren, d.h. die für das jeweilige Schuljahr verpflichtend vorgegebenen Lektüren. Lektüren, die nicht in der Schulbuchliste erscheinen, sind von Schülern beziehungsweise ihren Eltern selbst zu beschaffen. Die Ausleihe erfolgt nur im Paket, einzelne Bücher können nicht ausgeliehen werden. Wer im nächsten Schuljahr nicht mehr an der Schulbuchausleihe teilnehmen wird, muss alle ausgeliehenen Bücher außer Arbeitsheften und Pflichtlektüren zurückgeben.

Darf man die ausgeliehenen Bücher bearbeiten?

Nur in Arbeitsheften und Lektüren dürfen Eintragungen, Markierungen, Unterstreichungen usw. vorgenommen werden. Alle anderen Bücher dürfen nicht bearbeitet werden.

Was kostet die Teilnahme an der Schulbuchausleihe?

Seit dem Schuljahr 2010/11 wird für jede allgemeinbildende Schule ein eigenes Leihentgelt festgelegt. An jedem Berufsbildungszentrum gibt es für jede Schulform ein eigenes Leihentgelt. Die Höhe des Leihentgelts hängt davon ab, welche Bücher an der jeweiligen Schule angeschafft werden. Der Betrag wird Ihnen vom Schulträger im Rahmen der Übermittlung von Informationen zur Zahlung des Leihentgeltes sowie zum weiteren Ablauf der Schulbuchausleihe mitgeteilt. Das Leihentgelt ist bis zu der vom Schulträger genannten Frist zu zahlen, damit die Lernmaterialien den Teilnehmern bis zum Ende der ersten Schulwoche ausgehändigt werden können.

Wer wird vom Leihentgelt freigestellt?

Das Land übernimmt das Leihentgelt für Schüler,

  • die in Heimen (SGB VIII/SGB XII) oder in Familienpflege (SGB VIII) untergebracht sind,
  • die Waisenrente oder Waisengeld erhalten,
  • die zur Bedarfsgemeinschaft von Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II) oder von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des SGB XII gehören,
  • die oder deren Eltern Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind,
  • die im Haushalt von Empfängern des Kinderzuschlags (§ 6 a des Bundeskindergeldgesetzes) leben,
  • die zum Haushalt von Wohngeldempfängern gehören.

Schüler der Förderschulen und Schüler der Regelschulen, für die das Vorliegen der Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Unterstützung - AVVsU - durch das Ministerium für Bildung und Kultur als Schulaufsichtsbehörde anerkannt wurde, können ebenfalls kostenlos ausleihen.

Die Informationen und Formulare finden Sie bei Bildung und Teilhabe.

Wie funktioniert die Freistellung vom Leihentgelt?

Den „Antrag zur Freistellung vom Leihentgelt“ erhalten die Schüler von ihrer Schule. Um an dieser Ausleihe unentgeltlich teilzunehmen, sollte der Antrag möglichst frühzeitig beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden (Einzelheiten hierzu sind im Antrag zur Freistellung enthalten). Für Schüler der Förderschulen und Schüler der Regelschulen, für die das Vorliegen der Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Unterstützung durch die Schulaufsichtsbehörde anerkannt wurde, ist ein Antrag auf Freistellung vom Leihentgelt nicht erforderlich.

Welche Verpflichtungen bestehen?

  • Wer die Schulbücher ausleihen will, muss sich rechtzeitig dazu anmelden und auch rechtzeitig das Leihentgelt bezahlen oder die Freistellung vom Leihentgelt beim Amt für Ausbildungsförderung beantragen.
  • Wer von der Zahlung des Leihentgelts freigestellt ist, muss die Bescheinigung, die er vom Amt für Ausbildungsförderung erhalten hat, umgehend im Sekretariat der Schule oder bei der zuständigen Stelle.
  • Unmittelbar nach der Aushändigung sind die geliehenen Schulbücher zu überprüfen. Beschädigungen müssen sofort gemeldet werden.
  • Ausgeliehene Bücher (außer Arbeitshefte und Lektüren) müssen mit einem Schutzumschlag eingebunden werden, der sich leicht und ohne die Bücher zu beschädigen entfernen lässt.
  • Alle Teilnehmer an der Ausleihe müssen darauf achten, dass die ausgeliehenen Schulbücher pfleglich behandelt werden.
  • Ausgeliehene Bücher müssen zum Schuljahresende oder beim Verlassen der Schule in angemessenem Zustand zurückgegeben werden.
  • Gehen ausgeliehene Schulbücher verloren oder werden sie beschädigt, sodass eine weitere Ausleihe nicht möglich ist, sind die Erziehungsberechtigten zum Schadensersatz verpflichtet.

Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Lehrer oder die Schulbuchkoordinatoren Ihrer Schule. 


Hinweis zur Antragstellung auf Befreiung vom Leihentgelt 

Der Antrag kann bei der Abteilung Bildung und Teilhabe im Landkreis Saarlouis gestellt werden:
Hier finden Sie die Formulare: Bildung und Teilhabe

Industriestraße 14
66740 Saarlouis
Telefon: 06831/444-951999

Bevor Sie das Formular einreichen, achten Sie bitte darauf, dass

  • es vollständig ausgefüllt ist.
  • sämtliche Bescheide hinzugefügt werden, die eine Befreiung rechtfertigen und für das Schuljahr gelten, für das sie den Antrag stellen.
  • es von Ihnen unterschrieben ist.

Informationen zur Anmeldung, sowie Zahlungsfrist und Zahlungsinformation erfahren Sie auf der Homepage der Schulen. 

Überblick - Schulen im Landkreis Saarlouis