Rechnungsprüfungsamt

Das Rechnungsprüfungsamt ist als sogenanntes Querschnittsamt für die gesamte Kreisverwaltung zuständig. Seine Aufgaben ergeben sich aus dem Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG). Gemäß KSVG ist das Rechnungsprüfungsamt in Bezug auf die Wahrnehmung seiner Prüfungsaufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Durch diesen Sonderstatus wird es befähigt objektive, also von subjektiven oder fachlichen Interessen freie Prüfungsaussagen zu treffen.

Das Rechnungsprüfunsamt prüft außerdem das Jobcenter des Landkreises Saarlouis, sowohl, was die Sachbearbeitung (stichprobenartige Einzelfallprüfung) als auch die jeweiligen Jahresabschlüsse anbelangt.

Darüber hinaus prüft das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen die Jahresabschlüsse von sechs kreisangehörenden Kommunen.

Die Aufgaben im Überblick
  • Prüfung von Jahresabschlüssen des Landkreises und auch von ihm angehörenden Kommunen
  • Prüfung von Gesamtabschlüssen des Landkreises und auch von ihm angehörenden Kommunen
  • Laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses des Landkreises
  • Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft jeweils nach den geltenden Vorschriften geführt wird
  • Dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung und ihrer Sondervermögen sowie die Vornahme regelmäßiger und unvermuteter Prüfungen
  • Kontrolle, ob bei der Durchführung der Finanzbuchhaltung mit Hilfe automatisierter Datenverarbeitung die Prüfung der Programme vor ihrer Anwendung stattgefunden hat
  • Prüfung von Vergaben bevor Aufträge vergeben werden
  • Prüfung von Verwendungsnachweisen bei Zuwendungsprojekten
  • Sachgebietsprüfungen
  • Belegprüfungen

Ansprechperson

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Gerd Riem
Telefon: 06831/444-418
Landratsamt Hauptgebäude Kaiser-Wilhelm-Straße 4 66740 Saarlouis
  • Amtsleiter
  • Rechnungsprüfungsamt