Existenzsicherung
Hilfe zum Lebensunterhalt
- für Personen, die vorübergehend (mindestens 6 Monate) erwerbsunfähig sind. Hierzu zählen neben den Regelsätzen für den Bedarf des täglichen Lebens die Leistungen für Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfszuschläge, einmalige Beihilfen und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Grundsicherungsleistungen
- werden im Alter und bei Erwerbsminderung (Personen nach Erreichen der Altersgrenze oder mindestens 18 Jahre alt und dauerhaft und vollständig erwerbsunfähig) wie die Hilfe zum Lebensunterhalt einkommens- und vermögensabhängig gewährt.
Erwerbsfähige hingegen werden nach dem SGB II im Jobcenter betreut.
Wohngeld
Anträge auf Wohngeld werden seit 01.08.2018 im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit von der Wohngeldstelle des Regionalverbandes Saarbrücken in Völklingen bearbeitet. Adresse: Rathausstraße 26 in 66333 Völklingen, Telefon: 0681/506-4948 und 0681/506-4949
Informationen erhalten Sie hier: https://www.regionalverband-saarbruecken.de/soziales/wohngeldbehoerde/
Leistungen für Asylbewerber (AsylbLG)
Kontakt
Tobias Madert
Telefon: 06831/444-8742
Öffnungszeiten
Mo: 8.30 - 12.00
Di: 13.30 - 15.30
Mi: 8.30 - 12.00, 13.30 - 15.30
Do: 8.30 - 12.00, 13.30 - 15.30
sowie Termine nach Vereinbarung