Kreisjugendamt
Wichtiger Hinweis: Umzüge im Bereich des Kreisjugendamtes
Im Bereich des Jugendamtes des Landkreises Saarlouis werden in den nächsten Wochen organisatorische Veränderungen umgesetzt, welche auch mit dem Umzug einiger Sachgebiete einhergehen. Die Landkreisverwaltung bittet um Verständnis, dass es deshalb für die Bürgerinnen und Bürger zu vorübergehenden Einschränkungen in der Erreichbarkeit kommen kann.
Folgende Umzüge sind geplant:
Die Sachgebiete III (Jugendgerichtshilfe), IV (wirtschaftliche Jugendhilfe) und V (Kita/FGTS) ziehen von den Gebäuden in der Professor-Notton-Straße 1 und 2 in die Industriestraße 14 um. Aus diesem Grund sind diese Sachgebiete von Mittwoch, 5. April, bis einschließlich Dienstag, 11. April, nicht erreichbar.
Der Fachbereich Bildung und Teilhabe (Sachgebiet V/Jugendamt) wechselt am Freitag, 14. April, von der Adresse Ahornweg 1-3, 4, in die Industriestraße 14. Wegen des Umzuges sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Freitag, 14. April, und Montag, 17. April, nicht erreichbar.
Am Donnerstag, 20. April, zieht der Fachbereich Pflegekinderdienst (Sachgebiet II/Jugendamt) von der Professor-Notton-Straße 1 in die Professor-Notton-Straße 2. Am Donnerstag, 20. April, und Freitag, 21. April, ist dieser Fachbereich deswegen nicht erreichbar.
Bei dringenden Anliegen in der Zeit der Umzüge können Anfragen über die Infothek des Jugendamtes, Tel. (06831) 444 555, gestellt werden.
Das Kreisjugendamt unterstützt Sie bei Fragen zu
Unterhaltsvorschuss
Beurkundungen
Beratung für Mütter, die nicht mit dem Kindesvater verheiratet sind
Das Jugendamt bietet nicht verheirateten Müttern unverzüglich nach der Geburt des Kindes ein Gespräch zur Beratung an.
Schwerpunkte sind Informationen über die Rechtslage und die Unterstützungsmöglichkeiten des Jugendamtes:
- Bedeutung und Möglichkeiten zur Vaterschaftsfeststellung und Vaterschaftsanerkennung
- Geltendmachung von Unterhalt
- gemeinsame elterliche Sorge
- Möglichkeiten der Einrichtung einer Beistandschaft
Beistandschaften - gesetzliche Vertretung zur Vaterschaftsfeststellung und Unterhaltsgeltendmachung
Sorgeregister
Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge
- Beratung über die Rechtslage unter Einbeziehung der Beratung über Kindesunterhalt
- Unterhalt für den alleinerziehenden Elternteil gem. § 1615 I BGB
- Bedeutung einer Sorgeerklärung
- Beistandschaften
Prüfung der Möglichkeit zur Übernahme von Beiträgen
Wirtschaftliche Betreuung
- Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche inkl. Kostenbeitragsfestsetzung
- Betreuung von Hilfen für junge Volljährige inkl. Kostenbeitragsfestsetzungen
- Betreuung von Inobhutnahmen
- Sozialpädagogische Hilfen zur Förderung der Schul- und Berufsausbildung
- Gemeinsame Wohnformen für Mutter/Vater/Kind
- Heimerziehung in teil- und vollstationärer Form
- Betreutes Wohnen
- Vollzeitpflege in Familien
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehungsbeistandschaften
- Inobhutnahmen in Heimen und Familien
- Festsetzung evtl. Kostenbeiträge anhand der Einkommenssituation der Familie
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Vormundschaften und Pflegschaften
- Führung von Vormundschaften: Gesamte gesetzliche Vertretung des Mündels
- Führung von Pflegschaften: Gesetzliche Vertretung des Pfleglings für gerichtlich festgelegte Teilbereiche
- Vormundschaften
Kinder- und Jugendarbeit, Sozialarbeit
Jugendwerkstatt
Jugendgerichtshilfe
Beratung und Unterstützung junger Volljähriger in ihren Unterhaltsangelegenheiten
Junge Volljährige können sich vom Jugendamt bezüglich ihres Unterhaltsanspruches beraten und unterstützen lassen. Das Jugendamt kann die Kinder allerdings rechtlich nicht vertreten. Es kann über die Rechtslage informieren, Beratungs- und Formulierungshilfen leisten.
- Beratung über die Rechtslage (keine rechtliche Vertretung)
- Unterstützung des jungen Menschen in seinen Interessen
- Anstreben einer einvernehmlichen Lösung mit den Eltern
- Berechnung des Unterhaltsanspruches
Jugendhilfeplanung
- Entwicklung von Konzepten, Projekten, Kooperationen des Jugendamtes mit anderen Stellen
- Planung, Entwicklung, Umsetzung, Dokumentation von Maßnahmen
- Ausloten von Fördermitteln
- Entwicklung des Jugendhilfeplans
- Entwicklung und Umsetzung bedarfsgerechter Kinderbetreuungsangebote
Ansprechperson

- Amtsleiter