Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Durch die offene Jugendarbeit sollen junge Menschen in ihrer Selbstbestimmung gefördert werden.

Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören

  • außerschulische Jugendbildung,
  • Kinder- und Jugenderholung,
  • Kinder- und Jugendberatung,
  • internationale Jugendarbeit und
  • familienbezogene Jugendarbeit.
Das Kreisjugendamt prüft die Möglichkeit zur Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Freizeitmaßnahmen anerkannter Träger der öffenlichen Jugendhilfe, der kreisangehörigen Gemeinden sowie der eigenen Freizeitmaßnahmen des Kreisjugendamtes anhand der Einkommenssituation der Familie, evtl. Festsetzung eines Eigenanteils. Außerdem vergibt es Zuschüsse an Vereine und Verbände im Rahmen ihrer Jugendarbeit.