Kinder- und Jugendschutz

Das Sachgebiet III des Kreisjugendamtes unterstützt Sie bei Fragen und Problemen in folgenden Bereichen:

Erzieherischer Kinder-und Jugendschutz

Im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes fördert und unterstützt der Landkreis Saarlouis auf Antrag gemeinsam mit anderen Institutionen präventive Maßnahmen (Aktionen, Fortbildungen, Workshops, Projekte, soziale Trainingskurse, Veranstaltungen, u.a.), die

  • junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritik-Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen.
  • Eltern, andere Erziehungsberechtigte und Multiplikatoren besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

Jugendhilfe im Strafverfahren, Jugendgerichtshilfe

Zu den Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe gehören Beratung, Unterstützung und Begleitung von straffällig gewordenen jungen Menschen von 14 bis 20 Jahren während eines gesamten Verfahrens nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG). Ergibt sich während der Begleitung ein erzieherischer Bedarf, können Hilfen nach dem §§27 ff. SGB VIII eingeleitet und betreut werden.

Jugendwerkstatt, Haus des Jugendrechts

In der Jugendwerkstatt / „Haus des Jugendrechts“ findet die Betreuung und Begleitung von straffällig gewordenen jungen Menschen bei der Erfüllung der vom Jugendgericht auferlegten Weisungen und Auflagen statt. Dies können Betreuungsweisungen, soziale Trainingskurse, Schadenswiedergutmachung, Unterstützung bei der Suche nach schulischen oder beruflichen Perspektiven und bei der Einleitung von sozialpädagogischen oder therapeutischen Hilfen sein.

Ziel ist es, junge Menschen vor weiterer Straffälligkeit zu bewahren, Zukunftsperspektiven zu entwickeln und sie dadurch einem geordneten Leben zuzuführen.

Die Jugendwerkstatt umfasst die Betreuung von Jugendlichen und Heranwachsenden bis zur Beendigung der ihnen durch eine im Strafverfahren auferlegte Arbeitsauflage. Ergibt sich während der Betreuung ein erzieherischer Bedarf für den Betreuten, kann die Jugendwerkstatt alle Hilfen gemäß der §§27 SGB XII einleiten und durchführen.

Aktionsprogramm Jugendhilfe-Schule-Beruf

Vernetzungsprogramm für Jugendhilfeinstitutionen im Landkreis Saarlouis mit dem Ziel, die Unterstützung für benachteiligte Jugendliche auf ihrem schulischen, beruflichen und persönlichen Weg effektiver zu gestalten. Insgesamt 13 „Module“ (Einzelprojekte) von 8 verschiedenen Trägern arbeiten unter dem Dach des Aktionsprogramms mit jeweils spezifischer Aufgabenstellung.

Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit

Suchtbeauftragte

Kontakt

Telefon: 06831/444-555

Fax: 06831/444-600

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