Onlinebelehrung

Onlinebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
-Bitte beachten Sie die Hinweise-

Wie funktioniert eine Onlinebelehrung? 
Der Landkreis Saarlouis hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der Durchführung von Online-Belehrungen beauftragt. Präsenz-Belehrungen vor Ort finden bis auf weiteres nicht statt.

Die Online-Belehrung läuft wie folgt ab:

  1. Sie buchen einen Termin für die Onlinebelehrung (Dauer der Onlinebelehrung: ca. 60 Minuten).
  2. Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
  3. Bitte schalten Sie das Endgeräte (z. B.: PC, Notebook, Tablet, Smartphone) 10 Minuten vor dem Termin an. Stellen Sie sicher, dass Sie über eine stabile Internetverbindung verfügen. Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsApp Video oder Facetime angerufen.
  4. Sie zeigen Ihren Personalausweis, so dass ein Abgleich zwischen Ihnen und der angemeldeten Person live stattfinden kann.
  5. Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
  6. Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
  7. Danach haben Sie die Möglichkeit, sich den Belehrungsfilm anzusehen. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.
  8. Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung.
  9. Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Acht Fragen werden gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt.
  10. Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden
  11. Während Ihrer Online-Belehrung steht Ihnen technisch fachkundiges Personal unter der Rufnummer 02182-850765 zur Verfügung.
  12. Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
  13. Die Bescheinigung, sofern alle benötigten Dokumente vorliegen, können Sie nach Freigabe im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.

Gibt es Versionen der Onlineschulung in anderen Sprachen? 
Mitbürgerinnen und Mitbürger, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, können eine Version mit Untertiteln in anderen Sprachen wählen.

Minderjährige Teilnehmer 
Minderjährige Teilnehmer müssen eine schriftliche Einwilligung vor Termin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de senden. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie mit der Bestätigungs-Mail für die Online-Anmeldung zur Belehrung.

Wie kann ich mich zur Onlinebelehrung anmelden? 
Einen Termin für die Onlinebelehrung können Sie hier kostenpflichtig buchen: https://sls.gotzg.de

Erhalte ich eine Rechnung bzw. Quittung?
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die Teilnehmer eine E-Mail, bei der die Bestätigung und Quittung angehängt ist.