Hygieneüberwachung in medizinischen und öffentlichen Einrichtungen

Die Hygiene ist laut WHO als „bewusste Vermeidung aller der Gesundheit drohenden Gefahren und die Betätigung gesundheitsmehrender Handlungen“ ein Teil der medizinischen Prävention. Sie steht in engem Zusammenhang mit dem Gesundheitlichen Verbraucherschutz als Querschnittsaufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Hygiene in medizinischen Einrichtungen

Ziel der Überwachung und Beratung von medizinischen Einrichtungen ist die Vermeidung von sogenannten Krankenhausinfektionen. Ausgebildetes Hygienefachpersonal in den Einrichtungen agiert dabei als wichtigster Ansprechpartner für das Gesundheitsamt.

Durch regelmäßige Begehungen sollen Gefahren frühzeitig erkannt und Mängel behoben werden.



Hygiene in öffentlichen Einrichtungen

Überall dort, wo viele Menschen zusammen sind, besteht eine erhöhte Gefahr der Krankheitsübertragung. Daher unterliegen öffentliche Einrichtungen besonderen hygienischen Anforderungen.

Ziel der hygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt ist die Vermeidung von Infektionskrankheiten in Einrichtungen wie z.B. Kinderbetreuungseinrichtungen oder Alten- und Pflegeheimen. Dabei spielt nicht nur die allgemeine Hygiene eine große Rolle, sondern auch baulich-funktionelle und betrieblich-organisatorische Aspekte, sowie Maßnahmen zur Bekämpfung oder Vermeidung von Schädlingen.