Hilfe zur Pflege

Ambulante Hilfe:

Einkommens- und vermögensabhängige Leistungen zur Aufrechterhaltung der Pflege zu Hause wie

  • Pflegegelder, Pflegekraftkosten für ambulante Pflegedienste
  • Pflegehilfsmittel für Nichtversicherte bzw. notwendige ergänzende Hilfen, die über die vorrangigen Leistungen der Pflegeversicherung hinausgehen.

Stationäre Hilfe:

Finanzielle Leistungen zur Entlastung der Pflegeperson wie

  • Kurzzeitpflege und Tagespflege
  • Pflege in Heimen für pflegebedürftige Personen über 65 Jahre, die aufgrund ihrer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr in ihrer Wohnung versorgt werden können.

Die Hilfe ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Heimbewohners und des Ehepartners; außerdem werden die pflegebedingten Aufwendungen der Pflegekasse angerechnet. Ferner werden die wirtschaftlichen Verhältnisse der zum Unterhalt verpflichteten Angehörigen geprüft, ggfls. erfolgt ein Rückgriff gegenüber unterhaltsverpflichteten Kindern und Eltern.

Kontakt

Julia Mayer

Telefon: 06831/444-8701



Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 – 12:00 und 13:30 – 16:30 Uhr
Von Montag bis Donnerstag sind Termine nach vorheriger Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.