Katastrophenschutz

Katastrophenschutz_Besprechung Wann spricht man von einem Katastrophenfall und was ist Katastrophenschutz?
Grundsätzlich handelt es sich bei einer Katastrophe um ein schweres Unglück mit potenziell verheerenden Folgen für Menschen und Umwelt. Eine Katastrophe im Sinne des „Gesetzes über Brandschutz, Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland“ meint damit eine so große Gefahr oder Not oder einen so schweren Unglücksfall, dass Hilfe und Schutz nur dann wirksam gewährleistet werden können, wenn die dazu berufenen Behörden, Dienststellen und Hilfsorganisationen unter einheitlicher Leitung zusammenarbeiten. Dabei wird zwischen technischen Katastrophen (z. B. Explosionen, Brände, Freiwerden von Gefahrenstoffen) und Naturkatastrophen (z. B. Hochwasser, Sturm oder gar Erdbeben) unterschieden. Alle Maßnahmen, die in einer solchen Notfallsituation getroffen werden und dem Schutze von Leben, Gesundheit und Umwelt dienen, nennt man Katastrophenschutz.

Wie ist der Katastrophenschutz organisiert?
Der Katastrophenschutz im Saarland ist Aufgabe des Landes, der Landkreise, der kreisfreien Städte und im Regionalverband Saarbrücken der Landeshauptstadt Saarbrücken. Der Bund ergänzt aus Zivilschutzgründen das Katastrophenschutzpotenzial der Länder. Oberste Katastrophenschutzbehörde ist das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport. Untere Katastrophenschutzbehörden sind die Landkreise und im Regionalverband Saarbrücken die Landeshauptstadt Saarbrücken.
Im Falle einer Katastrophe im Landkreis Saarlouis obliegt dem Landkreis als „Untere Katastrophenschutzbehörde“ die Einsatzleitung. Einsatzleiter ist dabei der Landrat. Er hat die Berechtigung, einen Katastrophenfall auszurufen und somit die Maßnahmen des Katastrophenschutzes einzuleiten. Unterstützt wird er bei der Bewältigung eines Katastrophenfalls von zwei Stabsstellen: Die einsatzmaßnahmen vor Ort werden vom operativ-taktischen Stab koordiniert. Der administrativ-organisatorische Stab leitet hingegen die erforderlichen Verwaltungsmaßnahmen.
Im Katastrophenfall arbeiten die Katastrophenschutzbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben eng mit privaten und öffentlich-rechtlichen Hilfsorganisationen zusammen. Dazu zählen im Landkreis Saarlouis insbesondere die Freiwilligen Feuerwehren (FF), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), der Malteser Hilfsdienst (MHD), das Technische Hilfswerk (THW), die Rettungshundestaffel Saar e.V. (BRH) sowie die Notfallseelsorge und Krisenintervention (PSNV). Die Hilfsorganisationen bringen ihre Fahrzeuge und Ausstattung mit in den Katastrophenschutz ein. Land und Bund ergänzen diese Ausstattung durch die Beschaffung zusätzlicher Fahrzeuge und Ausstattung.

hilfsorganisationen

Wie erfahre ich als Bürger/in vom Katastrophenfall?
Für die Information der Bevölkerung ist im Katastrophenfall die Arbeitseinheit „Bevölkerungsinformation und Medienarbeit“ (BuMa) zuständig. Die BuMa ist Teil des administrativ-organisatorischen Stabes. Wie der Name vermuten lässt, ist die Hauptaufgabe der BuMa das Verfassen von Pressemitteilungen, die Vorbereitung und Abhaltung von Pressekonferenzen und die Information der Bevölkerung. Im Katastrophenfalle obliegt der BuMa die Informationshoheit, alle Meldungen zur Sache werden von hier aus herausgegeben.
Bei einem Katastrophenfall im Landkreis Saarlouis übernimmt die Pressestelle des Landkreises diese Funktion. Sie hält die Medien mit kontinuierlichen Pressemitteilungen und -konferenzen auf dem neuesten Stand, außerdem können sich die Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage des Landkreises stets mit den neuesten Informationen zur Entwicklung eines Katastrophenfalls versorgen.