Kooperationsvertrag zwischen Ford-Werken und Kinderland im Kreis Saarlouis verlängert
Bei der Vertragsunterzeichnung, von links: Andreas Kreuz, Plant Manager von Ford Saarlouis, Landrat Patrik Lauer und Maren Jung, Geschäftsführerin und pädagogische Leiterin von Kinderland. (Foto: Landkreis Saarlouis/Julia Büch)
Die Kooperation zwischen der Kinderland im Kreis Saarlouis gGmbH und den Ford-Werken Saarlouis ist kürzlich um weitere fünf Jahre verlängert worden. Bei der Unterzeichnung des neuen Vertrages waren Landrat Patrik Lauer, die Geschäftsführerin und pädagogische Leiterin von Kinderland, Maren Jung, sowie Andreas Kreuz, Plant Manager von Ford Saarlouis, anwesend. Auch der Betriebsratsvorsitzende Markus Thal sowie das Betriebsratsmitglied Nicole Hirtz waren dabei und lobten die gute Zusammenarbeit.
Die Kindertagesstätte Kinderland im Campus II bietet ein flexibles Betreuungsangebot mit Öffnungszeiten von 05:00 Uhr bis 22:30 Uhr, das speziell auf die Bedürfnisse berufstätiger Eltern abgestimmt ist. Seit Beginn der Kooperation im Jahr 2014 hat Ford aktiv Betreuungsplätze für die Kinder von Mitarbeitenden mit finanziellen Mittel für zusätzliche Betreuungszeiten vor 7 Uhr und/oder nach 17 Uhr bereitgestellt.
„Mit unserer Gesellschaft Kinderland im Kreis Saarlouis gGmbH und ihren verschiedenen Häusern zielen wir darauf ab, die Betreuungsstrukturen an die Lebenswirklichkeiten vieler berufstätiger Eltern anzupassen und gleichzeitig Kindern optimale Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten“, erklärte Landrat Patrik Lauer in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Kinderland im Kreis Saarlouis gGmbH.
Andreas Kreuz ergänzte: „Die Kitabetreuung ist entscheidend für die
Verlängerung des Kooperationsvertrages zwischen der Ford-Werke GmbH und Kinderland im Kreis Saarlouis. (Foto: Landkreis Saarlouis/Julia Büch)
Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Diese Kooperation zeigt, wie wichtig es ist, solche Angebote zu fördern."
Kinderland-Geschäftsführerin Maren Jung äußerte die Hoffnung, weitere Arbeitgeber für ähnliche Partnerschaften gewinnen zu können. Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Platzes in der Kita ist, dass das Kind im Kreis Saarlouis wohnhaft ist und die Erziehungsberechtigten Arbeitszeiten vor 7 Uhr und/oder nach 17 Uhr nachweisen.