Amtsärztlicher Dienst

Neben der Beratung zu medizinischen und sozialmedizinischen Fragen ist der amtsärztliche Dienstes auch für die Erstellung von amtsärztlichen Gutachten zuständig.

Dazu gehören vor allem:
  • Einstellungsuntersuchungen zur Frage der Verbeamtung
  • Erstellung von amtsärztlichen Gutachten im Auftrag von anderen Behörden und Ämtern z.B. der Beihilfestelle oder der Ausländerbehörde
  • Ausstellung von amtsärztlichen Attesten zur Prüfungsfähigkeit
  • Ausstellung von amtsärztlichen Attesten bei der Mitnahme von Medikamenten ins Ausland, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen

Hauptfragestellungen im Rahmen der zu erstellenden Gutachten sind Dienstfähigkeit von Beamten, Notwendigkeit von Aufwendungen und Maßnahmen nach den Beihilfeverordnungen, Haft-und Verhandlungsfähigkeit, Notwendigkeit der Unterbringung einer Person wegen Eigen-oder Fremdgefährdung.


Benötige Unterlagen für die Erstellung eines amtsärztlichen Gutachtens
  • Personalausweis
  • Ausgefüllter Anamnesebogen
  • Schriftlicher Untersuchungsauftrag der Behörde (sofern diese dem Gesundheitsamt nicht vorliegt)
  • Ärztliche Unterlagen oder Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen oder Behandlungen durch niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser oder Therapeuten


Hinweise für die Erstellung amtsärztlicher Atteste zur Prüfungsfähigkeit
  • Persönliche Vorsprache im Gesundheitsamt spätestens am Prüfungstag oder bei Abgabe einer wissenschaftlichen Arbeit nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
  • Ärztliche Unterlagen mit Diagnose des niedergelassenen Arztes