Vergebene Aufträge VOB

Gemäß § 20 Absatz 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/ A) hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise zu informieren, wenn bei

  • beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer
  • freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 € ohne Umsatzsteuer

übersteigt.


Mitteilungen über die Auftragsvergaben gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A