Bauernhauswettbewerb

Aufruf zur Teilnahme am Bauernhauswettbewerb 2025

Hoof-cIsabelle-Gisnabch(2)Den ersten Platz des Bauernhauswettbewerbs belegte 2023 Familie Grosser mit ihrem Bau-ernhaus aus dem Jahr 1855 in St. Wendel-Hoof. Foto: MUKMAV/Isabelle Ginsbach. Der Wettbewerb „Saarländische Bauernhäuser – Zeugnisse unserer Heimat“ wird vom saarländischen Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ausgerichtet – unter Beteiligung der Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken sowie der Städte und Gemeinden des Saarlandes. Er findet seit 1984 im zweijährigen Turnus statt und wird 2025 bereits zum 21. Mal ausgelobt. 

Bis zum 08. September 2025 können sich Eigentümerinnen und Eigentümer von gut erhaltenen bzw. stilgerecht restaurierten Bauernhäusern im Saarland bei ihrer Kreisverwaltung bzw. beim Regionalverband oder dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz zum Bauernhauswettbewerb anmelden.



Ziel des Wettbewerbs

Ziel des Wettbewerbs ist es, das Bewusstsein, um das kulturelle Erbe in unserer Heimat zu stärken und dazu beizutragen, alte regionaltypische Bauernhäuser soweit wie möglich in ihrem ursprünglichen Charakter durch stilgerechte Pflege und Restaurierung zu erhalten. Durch den Wettbewerb soll die Eigeninitiative der Eigentümerinnen und Eigentümer alter Bauern- und Arbeiterbauernhäuser zur Erhaltung und Pflege überkommener Bausubstanz angeregt werden.


Wer kann teilnehmen?

Am Wettbewerb teilnehmen können Eigentümerinnen und Eigentümer von Bauern- und Arbeiterbauernhäusern, die vor dem Jahr 1914 erbaut wurden. Jüngere, bis 1945 erbaute Häuser werden zum Wettbewerb zugelassen, wenn sie einen für die Entstehungszeit charakteristischen Gebäudetyp repräsentieren. 


Was wird bewertet?

Bewertet wird die äußere Hülle des Gebäudes mit umliegenden Flächen und Gärten mithilfe eines etablierten Bewertungsbogens. Bei der Beurteilung der Häuser achtet die Jury unter anderem auf folgende Kriterien: 

  • Allgemeinzustand des Gebäudes, 
  • Erhaltungs- und Pflegezustand sowie handwerksgerechte Ausführung der Restaurierung einschließlich der Verwendung traditioneller Baumaterialien, bezogen auf die regionalen Besonderheiten und die charakteristische Bausubstanz des jeweiligen Haustyps, 
  • Gestaltung und Zustand der zum Gebäude gehörenden Flächen mit ihrem Pflanzenbestand. 

Das Innere der Gebäude wird bei der Beurteilung durch die Jury nicht berücksichtigt. 


Auszeichnungen

Es sind Preise und Anerkennungen in einer Gesamthöhe von 10.000 € ausgesetzt. Sie bestehen aus einem Geldbetrag und einer Urkunde sowie – für die preisgekrönten Häuser – einer zusätzlichen Plakette, die an dem prämierten Gebäude angebracht werden soll. 


Neuerungen

Neben der direkten Anmeldung durch Eigentümerinnen und Eigentümer wurde ein offizielles Vorschlagsrecht eingeführt. Eigentümer können einer Nominierung zustimmen – sind aber nicht zur Teilnahme verpflichtet. Darüber hinaus können erstmals ehemalige Teilnehmer ohne Auszeichnung sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von zweit- und drittplatzierten Häusern erneut teilnehmen, sofern seit der letzten Teilnahme bedeutende Änderungen im Sinne der stilgerechten Sanierung erfolgt sind. 

Um den Aufwand für Verwaltungen sowie Eigentümerinnen und Eigentümer zu reduzieren, wird es ab diesem Wettbewerb nur noch einen Landesentscheid geben. 


Anmeldung zum Bauernhauswettbewerb 2025

Die Anmeldungen müssen zumindest folgende Angaben enthalten, die in einem standardisierten Fragebogen festzuhalten sind: 

  • den Namen und die Anschrift des Eigentümers bzw. der Eigentümerin oder auch der 
  • Eheleute bzw. Partnerschaften, wenn diese gemeinsam das Gebäude betreuen, 
  • die genaue Anschrift des gemeldeten Gebäudes, 
  • soweit bekannt das Baujahr oder die ungefähre Entstehungszeit des Gebäudes sowie die Zeitpunkte von An- oder Umbauten mit entsprechenden Erläuterungen, 
  • Fotos des Bauernhauses (möglichst aktuelle Gesamtansichten und Fotos von älteren Zuständen). 

Der Fragebogen steht auf der genannten Website des Ministeriums zum Download zur Verfügung. Die Anmeldungen müssen bis spätestens Montag, den 8. September 2025, erfolgen. 

Für Gebäude im Landkreis Saarlouis ist die Anmeldung über den Landkreis oder direkt über das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz möglich: 

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz 
Referat B/6 Agentur ländlicher Raum, Heimat und Landeskunde 
„Bauernhauswettbewerb“ 
Frau Isabelle Ginsbach 
Keplerstraße 18 
66117 Saarbrücken 
Auskunft unter: 
Telefon: (0681) 501 – 4341 
E-Mail: i.ginsbach@umwelt.saarland.de

Landkreis Saarlouis 
Amt für Schulen, Kultur und Sport 
„Bauernhauswettbewerb“ 
Frau Giusy Vella 
Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 
66740 Saarlouis 
Auskunft unter: 
Telefon: 06831/444-426 
E-Mail: giusy-vella@kreis-saarlouis.de


Bereisungstermine

Bereisung der nominierten Häuser durch die Jury am 27. und 28.10.2025 


Weitergehende Informationen

Weitere Informationen zum Wettbewerb finden sich unter Saarländischer Bauernhauswettbewerb auf der Homepage des Ministeriums. Dort können ebenfalls folgende Dokumente heruntergeladen werden: 

  • Bauernhausfibel 
  • Wettbewerbsbedingungen 
  • Fragebogen zur Anmeldung 
  • Bewertungsbogen der Jury

Kontakt

Landkreis Saarlouis

Amt für Schulen, Kultur und Sport

Frau Giusy Vella

Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6

66740 Saarlouis

Telefon: 06831 / 444-426

E-Mail: giusy-vella@kreis-saarlouis.de