Hygieneüberwachung und Gesundheitsschutz

Hygiene ist nach einer Definition der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie „die Lehre von der Verhütung von Krankheiten und der Erhaltung, Förderung und Festigung der Gesundheit“.

Aufgabe des Gesundheitsschutzes ist es, die Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen und die Weiterverbreitung von übertragbaren Krankheiten zu verhindern. Dazu gehören die Überwachung von öffentlichen Einrichtungen, die Kontrolle von Trink- und Badewasser, sowie die Beratung rund um das Thema Hygiene. Durch vorausschauende Planungen sollen gesundheitsrelevante Probleme in Gemeinschaftseinrichtungen erst gar nicht entstehen. Diesem Arbeitsziel kommt das Gesundheitsamt anlassbezogen, initiativ und vorbeugend nach.