Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.kreis-saarlouis.de und ihre Unterkapitel.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.


Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt. Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit beruht auf einer Selbsteinschätzung.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Aufgrund der Überprüfung ist die Website teilweise barrierefrei.


Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Folgende Bereiche sind nicht barrierefrei.

  • Bilder und Fotos: Nicht alle Bilder und Fotos verfügen über eine beschreibende Bildunterschrift.
  • Es kann nicht für die Barrierefreiheit für Inhalte Dritter garantiert werden (bspw. GoogleMaps-Einbindung).
  • Die Vorlesefunktion kann keine Tabellen vorlesen.
  • Leichte Sprache: Informationen in Leichter Sprache werden sukzessive weiter ausgebaut.
  • Tastatursteuerung funktioniert noch nicht ausreichend.

Der Landkreis arbeitet daran, auch diese Bereiche barrierefrei zu gestalten.


Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen können Sie über das nachfolgende Formular unsere Pressestelle ansprechen.
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Kontaktdaten
Barrierefrei Mangel


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Schlichtungsverfahren

Durch das Saarländische Behindertengleichstellungsgesetz (SBGG) wurde eine unabhängige Schlichtungsstelle eingeführt. Wer sich in einem Recht aus dem SBGG verletzt sieht, kann sich mit seinem Anliegen an die Schlichtungsstelle enden. Diese versucht dann, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Die Schlichtungsstelle soll das gerichtliche Verfahren nicht ersetzen, sondern eine schnelle und kostengünstige Alternative bieten. Grundlage der Schlichtung ist eine freiwillige Einigung der Beteiligten.

Rechte aus dem SBGG, die zu einem Schlichtungsverfahren führen können, sind beispielsweise eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen, oder ein Verstoß gegen die Pflicht, Webseiten barrierefrei zu gestalten.

Die Einzelheiten des Schlichtungsverfahrens sind in der Schlichtungsordnung geregelt.

Kontaktdetails sind auf der Homepage des Saarlandes zu finden.