Kreisrechtsausschuss
Der Kreisrechtsausschuss überprüft die Entscheidungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie des Landkreises.
Bei der Geschäftsstelle des Kreisrechtausschusses können Sie Widerspruch – auch zur Niederschrift eines Verfahrens – einlegen und sich über den Stand ihres anhängigen Verfahrens informieren.
Der Kreisrechtsausschuss entscheidet über den Widerspruch auf Grund mündlicher Verhandlung, es sei denn, dass alle Beteiligten auf die mündliche Verhandlung ausdrücklich verzichten.
Vorsitz im Kreisrechtsausschuss übernehmen zu den einzelnen Bereichen:
Joachim Breunig:
- Gemeinden
- Straßenverkehrszulassung
- Schulamt
- Gesundheitsamt
- Sozialamt
- Jugendamt
- Führerscheinwesen
Dr. Daniel Hußung:
- Bauaufsichtsbehörden
- Ausbildungsförderung
- Führerscheinwesen
- Unterhaltsvorschuss
- Gewerbeuntersagung
Ansprechperson

- Dezernent
- Dezernat III - Verkehr, Sicherheit, Ordnung, Rechtsangelegenheiten
Ansprechperson

- Dezernent
- Datenschutzbeauftragter
- Geschäftsführer
- Dezernat IV - Bauaufsicht, Wirtschaft und Umwelt