Soziale Kommunalentwicklung
Die Koordinierungsstelle ist zuständig für ämterübergreifende Themen und Schnittstellen, hier insbesondere bezüglich der Zusammenarbeit mit Trägern und der Planung und Durchführung von Maßnahmen. Hier werden hier spezielle Einzelleistungen nach dem SGB XII gewährt.
Krankenhilfe
Das Sachgebiet der Krankenhilfe umfasst die Abrechnung der Behandlungskosten von Hilfeempfängern mit den Krankenkassen. In diesem Zusammenhang erfolgt die Prüfung, ob eine vorrangige Kranken- und Pflegeversicherung für Hilfeempfänger einschlägig ist. Das Sachgebiet stellt sich als Schnittstelle zwischen Ärzten, anderen Leistungserbringern, Kassenärztlichen Vereinigungen, Krankenkassen und Hilfeempfängern dar.
Telefon: 06831/444-154
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten § 67 SGB XII
Hilfestellung für Personen mit Suchtproblemen oder ohne festen Wohnsitz, psychisch Kranke oder von Obdachlosigkeit bedrohte.
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do: 8.30 - 12.00, 13.30 - 15.30
Ansprechperson

- Leiterin
- Koordinierungsstelle Soziale Kommunalentwicklung