Das Masernschutzgesetz tritt am 01.03.2020 in Kraft
Datum 26.02.2020
Eine Masern-Infektion ist keine harmlose Krankheit. Masern sind hoch ansteckend und können zu schwerwiegenden Folgeerkrankungen führen. Es kommt immer wieder zu Krankheitsfällen bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, von einer Kinderkrankheit kann man also nicht mehr sprechen. Um solchen Erkrankungsfällen vorzubeugen, müssen besonders in diesen Altersgruppen noch mehr Menschen geimpft werden.