Landkreis schließt Schuldnerberatungsvertrag mit bewährten Partnern ab
Jobverlust und die Raten fürs Auto oder neue Möbel können nicht mehr bezahlt werden. Hier und da ein Mausklick, ab mit der schicken Jacke oder dem supergroßen Flachbildfernseher in den Warenkorb. Einkaufen geht ganz fix, doch dann kommen die Rechnungen, das Bankkonto ist längst überzogen und für Strom oder Lebensmittel ist kein Geld da. „Immer mehr Menschen geraten in die Konsumfalle. Besonders problematisch wird es, wenn es sich um erwerbsfähige Menschen handelt, die im SGB II-Bezug stehen. Aber der Landkreis Saarlouis bietet auch über den gesetzlichen Auftrag hinaus seinen Bürgern eine kostenlose Schuldnerberatung in Saarlouis, Dillingen und Lebach an, die gegeben falls auch eine psychosoziale Beratung mit einschließt", versichert Landrat Patrik Lauer. Er setzt dabei auf bewährte Partner, den Arbeiterwohlfahrt Landesverband Saarland e.V. und den Caritasverband Saar-Hochwald e.V.
Seit 1988 führen die Arbeiterwohlfahrt Landesverband Saarland e.V. und der Caritasverband Saar-Hochwald e.V. im Auftrag des Landkreises Saarlouis die Schuldnerberatung durch. Nach Einführung des Zweiten Sozialgesetzbuches (Hartz IV) 2005 hatte der Landkreis Saarlouis die finanziellen Mittel zur Erweiterung der Schuldnerberatung aufgestockt und auf eine vertragliche Grundlage gestellt. Wie Eveline Riem von der Koordinierungsstelle kommunale Sozialentwicklung beim Landkreis erläutert, ist die Schuldnerberatung Teil der kommunalen Eingliederungsleistungen im SGB II und soll Hemmnisse (Überschuldung) bei der Erlangung einer Erwerbstätigkeit abbauen. Das präventive Angebot ist auch Personen, die nicht im SGB II-Leistungsbezug stehen, zugänglich. Hierauf ist Landrat Patrik Lauer stolz. Im neuen Vertrag ist festgeschrieben, dass die Wartezeit zur Basisberatung für erwerbsfähige Personen des SGB II maximal drei Wochen, für übrige Personen des Rechtskreises SGB II und SGB XII höchstens sechs Wochen betragen darf. Auch sind regelmäßige Informationsveranstaltungen zum Thema Schuldnerberatung für SGB II/SGB XII - Empfänger vorgesehen.Wenn die Gefahr besteht, dass Schulden bzw. Überschuldung die Jobvermittlung erschweren oder gar unmöglich machen, dann greift das Jobcenter ein. Es rät zur Schuldnerberatung und stellt die Beratungsscheine aus.
Landrat Patrik Lauer, Cornelia Bechthold, stellvertretende Direktorin der Arbeiterwohlfahrt Landesverband Saarland e. V., Sozialpädagogische Netzwerk sowie Peter Kiefer, 1. Vorsitzender des Caritasvorstandes Saar-Hochwald e. V., ratifizierten das neukonzipierte Vertragswerk, das wesentliche Qualitätsverbesserungen beinhaltet. Rund 280 000 Euro investiert der Landkreis Saarlouis jährlich in die Schuldnerberatung.
Landrat Patrik Lauer (Mitte), Cornelia Bechthold, stellvertretende Direktorin der Arbeiterwohlfahrt Landesverband Saarland e. V., Sozialpädagogische Netzwerk (links) sowie Peter Kiefer, 1. Vorsitzender des Caritasvorstandes Saar-Hochwald e. V., ratifizierten das neukonzipierte Vertragswerk.
Text und Foto: Brigitta Schneider
Saarlouis, 18. 01. 2016