Hygieneüberwachung in medizinischen und öffentlichen Einrichtungen

Die Hygiene ist laut WHO als „bewusste Vermeidung aller der Gesundheit drohenden Gefahren und die Betätigung gesundheitsmehrender Handlungen“ ein Teil der medizinischen Prävention. Sie steht in engem Zusammenhang mit dem Gesundheitlichen Verbraucherschutz als Querschnittsaufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Hygiene in medizinischen Einrichtungen (Krankenhäuser, Kliniken, ReHa-Kliniken, Arztpraxen aller Fachrichtungen)

Ziel der Überwachung und Beratung von medizinischen Einrichtungen ist die Vermeidung von sogenannten Krankenhausinfektionen. Ausgebildetes Hygienefachpersonal in den Einrichtungen agiert dabei als wichtigster Ansprechpartner für das Gesundheitsamt.

Durch regelmäßige Begehungen sollen Gefahren frühzeitig erkannt und Mängel behoben werden.

Hygiene ist als medizinische Fachdisziplin ein wichtiger Faktor bei der unverzichtbar notwendigen Qualitätssicherung. Welche Hygienestandards hierbei einzuhalten sind ist im Einzelfall nicht immer unumstritten. Die Gesundheitsämter richten sich bei ihrem Überwachungsauftrag an die Vorgaben des In-fektionsschutzgesetzes und im speziellen an die Richtlinien für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Institutes (sogenannte RKI-Richtlinien). 
Das Kompetenzzentrum „Hygiene und Medizinprodukte“ der KV´en und der KBV hat einen Leitfaden „Hygiene in der Arztpraxis“ herausgegeben. Wir empfehlen Ihnen, sich diesen Leitfaden der Kassenärztliche Vereinigung des Saarlandes zu besorgen (alternativ steht der Leitfaden auch hier zum Download) und die Begehung anhand dieses Leitfadens vorzubereiten.
In Wahrnehmung dieser Aufgabe ist grundsätzlich eine Begehung einer Praxis durch uns vorgesehen. Zur Vorbereitung einer Begehung sollte, der Fragebogen „Hygienische Überwachung von Arztpraxen“ ausgefüllt und an uns zurückgesendet werden.

Hygiene in öffentlichen Einrichtungen

Überall dort, wo viele Menschen zusammen sind, besteht eine erhöhte Gefahr der Krankheitsübertragung. Daher unterliegen öffentliche Einrichtungen besonderen hygienischen Anforderungen.

Ziel der hygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt ist die Vermeidung von Infektionskrankheiten in Einrichtungen wie z.B. Kinderbetreuungseinrichtungen oder Alten- und Pflegeheimen. Dabei spielt nicht nur die allgemeine Hygiene eine große Rolle, sondern auch baulich-funktionelle und betrieblich-organisatorische Aspekte, sowie Maßnahmen zur Bekämpfung oder Vermeidung von Schädlingen.