Die Aufgaben der Betreuungsbehörde
Rat und Unterstützung für Betreuer und Bevollmächtigte (§ 4 BtBG)
Die Betreuungsbehörde ist Ansprechpartner in allen Fragen für bestehende und zukünftige Betreuungen.
- Beratung in Konfliktsituationen
- Vermittlung von Sozialdiensten
- Hilfestellung beim Beantragen von Sozialleistungen
- Hilfestellung beim Durchsetzen zivilrechtlicher Ansprüche
- Hilfestellung bei den Pflichten des Betreuers gegenüber dem Betreuungsgericht
- Mithilfe beim Antragsverfahren auf Unterbringung
- Unterstützung des Betreuers bei Unterbringungsmaßnahmen
Unterstützung des Betreuungsgerichts (§§ 7, 8 BtBG)
Die Örtliche Betreuungsbehörde
- hat die zuständigen Betreuungsgerichte bei der Aufklärung von Sachverhalten zu unterstützen,
- hat geeignete Personen für das Amt des Betreuers zu benennen,
- kann Umstände mitteilen, die eventuell die Einleitung einer Betreuung oder andere Maßnahmen erforderlich machen,
- hat auf Anordnung bzw. Beschluss des Gerichts betroffene Personen beim Richter oder Sachverständigen (Facharzt) vorzuführen.
Übernahme und Führung von Betreuungen (§§ 1897, 1900 IV BGB)
Die Betreuungsbehörde wird vom Betreuungsgericht zur Führung einer Betreuung bestellt, wenn eine Privatperson bzw. ein Betreuungsverein zur Übernahme nicht zur Verfügung steht.
Anregung und Förderung zu Vollmachten und Betreuungsverfügungen (§ 6 BtBG)
Öffentlichkeitsarbeit zu
- (Vorsorge-) Vollmachten
- Betreuungsverfügungen
Die Betreuungsbehörde informiert über Vollmachten und Betreuungsverfügungen. Die Urkundsperson bei der Betreuungsbehörde ist befugt, Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen zu beglaubigen (§ 6 II BtBG).
Angebot für die Einführung, Fortbildung und Gewinnung von Betreuern (§§ 5, 6 und 8 BtBG)
Die Behörde sorgt dafür, dass ein ausreichendes Fortbildungsangebot in Zusammenarbeit mit den anerkannten Betreuungsvereinen im Landkreis Saarlouis vorhanden ist. Die Betreuungsvereine haben ihrerseits die Gewinnung, Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern zu gewährleisten.
Ansprechperson

- Sachgebietsleiterin
- Soziale Dienste