 Stiftung Berufsförderungswerk
Kreisständehaus
Kaiser-Wilhelm-Str. 4-6, Zimmer 3, Erdgeschoß
Öffnungszeiten:
Sie erreichen uns am besten in der Zeit von Mo. bis Fr. 8.30 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 15.30 Uhr
Info-Telefon: 444-454, Telefax: 444-460
e-Mail an die Stiftung
Wir sind für Sie da bei:  | Gewährung zinsloser Ausbildungsdarlehen an Einwohner/Innen des Landkreises Saarlouis zur Berufsausbildung |
Das Berufsförderungswerk vergibt zinslose Darlehen zur Berufsausbildung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:  | Nachweis der Förderungswürdigkeit
|  | finanzielle Vertretbarkeit
|  | Einwohner/Innen des Landkreises Saarlouis |
Lt. Satzung der Stiftung ist in der Regel von finanzieller Vertretbarkeit auszugehen, wenn in den wirtschaftlichen Verhältnissen die durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gezogenen Grenzen nicht um mehr als ein Drittel überstiegen werden.
Der Höchstbetrag des Darlehens beträgt 6000 € und ist zahlbar in Teilbeträgen entsprechend dem Fortgang der Ausbildung. Antragsteller/Innen, die BAföG- oder Sozialleistungen erhalten, können nicht berücksichtigt werden, da das Stiftungsdarlehen als Einnahme im Sinne der Ausbildungsbeihilfe angerechnet wird.
Die formlose Antragstellung sollte schriftlich erfolgen.
Das Kuratorium der Stiftung entscheidet über die Bewilligung des Antrages. 
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