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Schülerförderungsgesetz – Fahrkostenzuschuss ab sofort beantragen 
Kreis Saarlouis (pdl) Die Landkreisverwaltung teilt mit, dass alle Schülerinnen und Schüler, denen im Rahmen des Schülerförderungsgesetzes ein Fahrkostenzuschuss für das Schuljahr 2009/2010 bewilligt wurde, die Fahrkosten ab sofort beim Amt für Ausbildungsförderung, Landratsamt, Professor-Notton-Str. 2, Saarlouis, Zimmer Nr. 1.10 und 1.11 nachweisen können. Für den Monat Juni müssen keine Fahrkarten vorgelegt werden, wenn die Fahrkarten für das übrige Schuljahr lückenlos vorgelegt wurden. Die Arbeit des Amtes für Ausbildungsförderung wird erleichtert, wenn die Fahrkarten sortiert unter Angabe von Namen und Geburtsdatum der Schülerin/des Schülers und nach Möglichkeit auch der Fördernummer abgegeben werden. Der Anspruch auf Auszahlung des Fahrkostenzuschusses erlischt, wenn die Fahrkarten für das Schuljahr 2009/2010 nicht bis zum 31. Dezember vorgelegt worden sind.
Das Amt für Ausbildungsförderung ist montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr, donnerstags von 13.30 bis 15.30 Uhr geöffnet, im übrigen nach Vereinbarung. Weitere Auskünfte unter (06831) 444-310, -443 oder -530.


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